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ALLRIS - Auszug

25.04.2018 - 9 Naturparke im Kreisgebiet; Konzept für die weit...

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Wortprotokoll

Als Vertreterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erläuterte Frau Petersen einleitend die derzeitige Situation der vier Naturparke im Kreisgebiet und ging in diesem Zusammenhang auf die derzeit bestehende unzureichende Finanzausstattung - insbesondere auch für eine Beschäftigung hauptamtlicher Akteure – ein.
 

Zu danken sei den für die Trägervereine tätigen ehrenamtlichen Kräften, die insbesondere in der Übernahmephase der Trägerschaft und den sich anschließenden Jahren des Aufbaues Beachtliches geleistet hätten.

 

Die unzureichende finanzielle Ausstattung führe dazu, dass evtl. mögliche Fördergelder nicht eingeworben oder der jeweilig notwendige Eigenanteil nicht aufgebracht werden könnten. Diese Situation habe auch die Interessenvertretung der Naturparke auf Bundesebene, der „Verband Deutscher Naturparke“ (VDN) mit dem Sitz in Bonn wahrgenommen und den Naturparken in Schleswig-Holstein eine verbesserte

Finanzaustattung und die Beschäftigung auch hauptamtlicher Kräfte angeraten.

 

Das Land Schleswig-Holstein beabsichtige nunmehr, seine bisher mit 90.000

Euro/jährlich für alle sechs in Schl.-Holst. liegenden Naturparke und auf eine Projektumsetzung beschränkte Förderung deutlich auf jährlich 300.000 Euro zu erhöhen mit der Erweiterung, dass hiervon 50 % des Betrages auch für die Beschäftigung von Personal verwandt werden dürften.

 

Die Empfehlungen des VDN aufgreifend werde es als sachgerecht erachtet, auch eine verbesserte Zusammenarbeit aller Naturparke im Kreisgebiet herzustellen, insbesondere durch die Etablierung einer Koordinierungsstelle mit einer hauptamtlichen Besetzung. Durch das Ausschöpfen der dann gegebenen Fördermöglichkeiten auch unter Beteiligung der Aktiv-Regionen und unter Berücksichtigung der ermittelten Kosten sowie des Einsatzes eines 10 %igen Eigenanteils (eines Projektträgers, evtl. der Kreis) wäre eine Personalausstattung für die Naturparke durch den Einsatz von 12.000 Euro jährlich möglich, wobei – wegen des Einsatzes der EU-Fördermittel über die Aktiv-Regionen – diese zunächst für drei jahre befristet wäre.

 

Der Ausschuss nahm einmütig die gegebenen Erläuterungen als erste Information wohlwollend zur Kenntnis und hielt nach vertiefender Prüfung und weiterer ergänzender Vorbereitung weitergehende Beratungen im Ausschuss für möglich.