06.09.2018 - 12 Bericht der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Personalsituation im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit
Herr Dr. Fahlbusch berichtet, dass sich die Nachbesetzung der Fachdienstleitung Eingliederungshilfen, Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst noch in der Ausschreibung befindet. Die Auswahlgespräche werden im September
stattfinden.
Weiter berichtet Herr Dr. Fahlbusch, dass die Nachbesetzung der Fachgruppen-leitung der Betreuungsbehörde abgeschlossen ist. Das Bewerbungsverfahren war erfolgreich.
Im amtsärztlichen Dienst sind weiterhin drei Stellen offen, die bisher trotz Aus-schreibung nicht besetzt werden konnten.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt Kenntnis.
Bericht über eine Pflegeeinrichtung in Hanerau-Hademarschen
Herr Dr. Fahlbusch berichtet unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Restriktionen über die Arbeit der Heimaufsicht im Amt Mittelholstein. Gelegentlich kommt es vor, dass im Rahmen von Betriebsübergängen alte Einrichtungen, die
Bestandsschutz nach der Heimmindestbauverordnung genießen, nunmehr diesen Bestandsschutz verlieren und übergehen in die Regularien des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes und der dazu erlassenen baurechtlichen Bestimmungen. Dies kann beim Betriebsübergang dazu führen, dass der bisherige Bestand nicht fortgeführt werden kann und der Eigentümer der Einrichtung umfangreiche bauliche Maßnahmen ergreifen muss. Ist er dazu nicht in der Lage oder nicht willens diese vorzunehmen, ist es der Heimaufsicht nicht möglich, die Betriebserlaubnis weiter fortzusetzen. Würde die Betriebserlaubnis gleichwohl erteilt, würde die Bestandsschutz-regelung auch über Eigentümer und Vertragswechsel hinaus gewährt und damit ausgeschlossen, dass der bauliche Standard des Selbstbestimmungs-stärkungsgesetzes auch nach elf Jahren der Geltung noch immer nicht umgesetzt werden kann. Im Einzelfall kann die geschilderte Konstellation zu großer
Unzufriedenheit in der Wohnbevölkerung, bei den Betreibern und Angehörigen der
pflegebedürftigen Menschen führen. Der Kreis ist jedoch gehalten, die pflegerische Qualität und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf dem Niveau sicher-zustellen, dass das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz vorgibt. Interessenlagen von Eigentümern und Einrichtungsbetreibern, einen niedrigeren Standard der
Versorgung aufrecht zu erhalten, müssen naturgemäß dahinter zurücktreten.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt Kenntnis.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich die Vorsitzende bei den Beteiligten und schließt die Sitzung um 19.10 Uhr.