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ALLRIS - Auszug

03.05.2018 - 5.2 Sachstand "Unabhängige Teilhabeberatung"

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Wortprotokoll

Herr Vetter teilt mit, dass durch die Neufassung des § 32 SGB IX im Rahmen der Verabschiedung des BTHG geregelt ist, dass vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von Leistungsträgern und -erbringern ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) gefördert werden sollen.

 

Das Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehaträger.

 

Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln und ist bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Aufgabe der EUTB ist es zu allen Fragen der Teilhabe kostenlos zu beraten, insbesondere im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.

 

Die Beratung soll helfen, dass Betroffene selbstbestimmt leben können.

 

Die EUTB berät unabhängig und auf „Augenhöhe“, damit Betroffene selbstbestimmt Entscheidungen treffen können, ganz nach den individuellen Bedürfnissen, unabhängig von Leistungsträgern oder von Leistungserbringern, ergänzend zur Beratung anderer Stellen.

 

Die Beratung in den EUTB soll durch Betroffene für Betroffene erfolgen, das sogenannte Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. In den EUTB sollen Peer-Beraterinnen und Peer-Berater arbeiten, die selbst mit einer Behinderung leben.

 

Die Berater sind qualifiziert und ausschließlich dem Ratsuchenden verpflichtet.

 

Rechtliche Beratungen sowie eine Begleitungen in Widerspruchs- und Klagverfahren werden nicht geleistet.

 

Am 30.05.2017 sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Förderrichtlinien veröffentlicht worden. Dort ist u.a. geregelt worden, dass die Um

setzung der Förderrichtlinie durch einen beauftragten Dienstleiter, die „Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mgH (gsub) erfolgt.

 

Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 01.01.2018.

 

Für das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde werden entsprechend dieser Richtlinie gefördert:

 

  1. Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen

Schleswig-Holstein e.V. (LvKm)

Der LvKm hat sich inzwischen beim Kreis gemeldet. Frau Friedrichs- Ravn und Herr Vetter werden sich mit dem zu ständigen Mitarbeiter zu einem ersten Kennlern- und Abstimmungsgespräch am 09.05.2018 treffen. Das Büro des LvKm in Eckernförde, Carlshöhe 42, wird mit einem Festakt am 16.05.2018 eröffnet.

 

 

  1. Diakonisches Werk Schleswig-Holstein

Für drei Beratungsstellen in den Kreisen Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde sowie Lübeck werden insgesamt 5 Stellen geschaffen. Die

Stellen für die Beratungsstellen sind vor ein paar Wochen öffentlich ausgeschrieben gewesen. Die weitere Ausgestaltung durch die Diakonie ist derzeit noch nicht bekannt.

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vetter, der die Grundlagen gut beschrieben hat.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Petersen vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein Landesverband Innere Mission e. V. (Sitz in Rendsburg, Kanalufer 48) und erteilt ihm das Wort. Dieser teilt mit, dass es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Ausschreibung durch eine Unternehmensberatung gegeben hat.

 

Die Anträge waren bis 9/2017 einzureichen. Man befindet sich derzeit im Aus-schreibungsverfahren der Stellen. Die Förderrichtlinien und Ausschreibungs-verfahren sind sehr komplex.

 

Es gibt noch viele Rückfragen, die zu klären sind, wie zum Beispiel die Immobilien-situation. In Rendsburg soll ebenfalls eine Beratungsstelle aufgemacht werden. Am Ende soll die Förderung in eine Regelfinanzierung übergehen. Das Diakonische Werk hat sich als Landesverband beworben.

 

Herr Matthiesen von der DAK teilt mit, dass es die gemeinsame Servicestelle für   Rehabilitation nur noch bis zum 30.06.2018 gibt. Es gab über 1.500 Beratungen

zur Rehabilitation und Teilhabe und er hofft, dass eine Weiterführung in der neuen Beratungsstelle möglich ist.