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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 4 Mietwerterhebung 2017 zur Bestimmung der Leistu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Radant erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschlussvorschlag:

Die in der Kreisrichtlinie zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung

nach § 22 SGB II / § 35 SGB XII in Ziffer 2.2.5 ausgewiesenen Richtwerte für die

Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten werden

entsprechend der sich aus der Tabelle „Richtwerte und abstrakte Angemessenheit“ (Folie 18) der Firma Analyse & Konzepte zur Mietwerterhebung 2017 vom 10.01.2018 ergebenden Werte für die Brutto-Kaltmiete aktualisiert. Sich daraus in

der Richtlinie ergebende Folgeänderungen sind vorzunehmen. Die neuen Richtwerte finden ab 01.03.2018 Anwendung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage