08.02.2018 - 4 Mietwerterhebung 2017 zur Bestimmung der Leistu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Datum:
- Do., 08.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die in der Kreisrichtlinie zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung
nach § 22 SGB II / § 35 SGB XII in Ziffer 2.2.5 ausgewiesenen Richtwerte für die
Prüfung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten werden
entsprechend der sich aus der Tabelle „Richtwerte und abstrakte Angemessenheit“ (Folie 18) der Firma Analyse & Konzepte zur Mietwerterhebung 2017 vom 10.01.2018 ergebenden Werte für die Brutto-Kaltmiete aktualisiert. Sich daraus in
der Richtlinie ergebende Folgeänderungen sind vorzunehmen. Die neuen Richtwerte finden ab 01.03.2018 Anwendung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
610,8 kB
|