22.11.2018 - 5.4.5 Antrag der Fraktion CDU
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4.5
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Do., 22.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2018/744 Antrag der Fraktion CDU
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Tanja Petersen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende und Herr Wittl berichten zum Antrag. Zurzeit gibt es im Kreisgebiet 80-90 Verordnungen zu Naturdenkmäler. Gemäß den Verordnungen sind die Eigentümer von Naturdenkmälern dazu verpflichtet, Schäden, Mängel oder Veränderungen an die UNB zu melden. Eine Pflicht zur Verkehrssicherung oder Pflege bestünde nicht, dies sei nach rechtlicher Prüfung Aufgabe der UNB. Die UNB erstellt zurzeit eine Zusammenstellung der Naturdenkmäler mit allen verfügbaren Informationen. Diese Zusammenstellung soll als Grundlage für eine externe Überprüfung der Naturdenkmäler dienen. Die Beurteilung von Naturdenkmälern sei durch die UNB aufgrund des erforderlichen Spezialwissens nicht durchführbar. Dazu würden z. B. externe Baumgutachter beauftragt werden, die Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und mögliche Besichtigungs- und Pflegeintervalle empfehlen können. Die Durchführung der Maßnahmen könne dann von der UNB überwacht werden.
Der Antrag wird zur Abstimmung gegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,1 kB
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