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ALLRIS - Auszug

16.11.2017 - 4 Straßengebundene Kanalquerungen im Raum Rendsbu...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellte dem Ausschuss die Vertreter der Fachbehörden vor und bat Herrn Meesenburg – für die Sanierungsarbeiten im Kanaltunnel Rendsburg – um einen Situationsbericht.

 

Herr Meesenburg erläuterte einleitend, dass sich das Arbeitsklima auf der Baustelle insgesamt deutlich verbessert habe. Nach Abschluss ergänzender Vereinbarungen mit der Arbeitsgemeinschaft zeige sich eine positive Entwicklung bei der Abarbeitung des Zeitplans.

 

Für die ausstehenden Arbeiten seien folgende Zeitfenster festgelegt worden: Das Jahr 2017 sei für Tunnelwände, das Jahr 2018 für die Sohle (einschl. der Tunnelentwässerung), und das Jahr 2019 für die technische Fertigstellung und vollständige Dokumentation vorgesehen. Hieraus  sei zu folgern, dass eine Verkehrsfreigabe für die westliche Tunnelröhre ab Ende Januar/Anfang Februar 2020 erfolgen könne.

 

Bei den genannten Arbeiten und Zeiträumen sei auch zu berücksichtigen, dass jeweils ein Fahrstreifen für Rettungsfahrzeuge freizuhalten sei.

 

Die Arbeiten für 2017 lägen im Zeitplan. Bis Ende des Jahres würden noch termingerecht Oberflächenarbeiten durchgeführt. Außerdem sei bereits vorzeitig an der Sanierung der Rasterbalken am Tunnelzugang gearbeitet worden.

 

Herr Hansen bat die Fachbehörden um Prüfung, ob der sich in der fertiggestellten Röhre aufstauende Verkehr auf eine Anordnung zur Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zurückzuführen sei.

 

Herr Paraknewitz entgegnete, dass die Fachbehörden vielmehr davon ausgingen, dass erst durch das zunehmende Verkehrsaufkommen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h erfolge.
 

 

Herr Paraknewitz erläuterte zur sog. Eiderbrücke, dass er derzeit einen Termin für den Beginn der Arbeiten zur Errichtung eines Ersatzbauwerkes nicht benennen könne. Es solle dabei – anders als etwa bei der „Rader Hochbrücke“ eine – jetzt 4-streifige – Behelfsbrücke errichtet werden.  Allerdings sei unterhalb der geplanten Trasse schwieriger Baugrund anzutreffen. Dafür jedoch würden die Maßnahmen für den Lärmschutz ausgeweitet.

 

Das am Brückenbauwerk festgestellte statische Defizit  habe durch die Stabilisierungsarbeiten unterhalb der Brücke aufgefangen werden können.

 

Herr Paraknewitz erläuterte, dass für das bestehende Bauwerk der Rader Hochbrücke in festgelegten Intervallen laufend Überprüfungen stattfänden.

 

Neben den halbjährlichen Überprüfungen der Schweißnähte würde der Brückenzustand einmal jährlich überprüft, die sog. Große Brückenüberprüfung erfolge in einem Abstand von drei Jahren. Die Stabilisierungsarbeiten an den Brückenpfeilern hätten zu einem befriedigenden Ergebnis für die Statik des Bauwerkes geführt.

 

Die bei den Brückenarbeiten beteiligten Firmen seien vertraglich angehalten, bei der Materialanfuhr bzw. –abfuhr geeignete Zuwegungen auszuwählen. Dies sei Bestandteil ihrer Kalkulationen. Schadensersatz würde für etwaige unvermeidbare Schäden an Straßen und Wegen geleistet, wenn diese für den Werksverkehr nicht ausgelegt worden seien.

 

Frau Nadolny erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation den derzeitigen Verfahrensstand für die beabsichtigte Errichtung eines Ersatzbauwerkes der Rader Hochbrücke.

 

Unter Berücksichtigung der Prognose für die Verkehrsbelastungen 2030 habe am 11.09.2017 das BMVI der Planung eines sechsstreifigen  Regelquerschnittes für den Ersatzneubau zugestimmt. Damit verlängere sich die Baustrecke von bisher 3,25 km (nur Brückenbereich mit Rampen) auf ca. 5,5 km zwischen der Anschlussstelle Rendsburg/Büdelsdorf und dem Autobahnkreuz um eine Verkehrswirksamkeit zu erreichen. Durch diesen größeren Eingriff ergebe sich ein Anspruch auf Lärmvorsorge.

 

Die Notwendigkeit der Planüberarbeitung erfordere ca. 6 Monate. Der Gesamtterminplan mit der Fertigstellung des 1. Teilbauwerkes bis 2026 und dem anschließenden Abriss der Bestandsbrücke werde dadurch jedoch nicht gefährdet.

 

Ergänzend wies Frau Nadolny daraufhin, dass der weitere Planungsprozess transparent ausgestaltet werde und die für die Region relevanten Informationen über eine Multiplikationsrunde unter Beteiligung örtlicher Vertreter kommuniziert  würden. Dieser Runde  könne auch die/der jeweilige Vorsitzende des Regionalentwicklungsausschusses (oder eines in seinen Aufgaben vergleichbaren Ausschusses) angehören.

 

Frau Nadolny beantwortete sodann Fragen aus der Mitte des Ausschusses und ging dabei auf einen denkbaren sechsstreifigen Ausbau der BAB A 7 bis zur dänischen Grenze ein. Das Land Schleswig-Holstein habe einen solchen sechsstreifigen Ausbau nicht zum Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Unter Berücksichtigung realistischer Planungen sei vielmehr der sechsstreifige Ausbau der BAB 23 geboten.

 

Der Vorsitzende dankte Frau Nadolny und den Herren Meesenburg und Paraknewitz für Ihre fachkundigen Informationen zu den für die Region wichtigen Infrastrukturvorhaben.

 

Der Ausschuss nahm die gegebenen Informationen zur Kenntnis und schloss sich dem Dank an.