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ALLRIS - Auszug

27.04.2017 - 4 Prüfungsberichte über die Prüfung besonderer Ve...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende verwies auf die übersandten Unterlagen (Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde) sowie auf die Mitteilungsvorlage.

 

Anschließend wurden die Prüfberichte besprochen.

 

Bei der Prüfung der Erhebung von Bußgeldern durch die Fachgruppe Straßenverkehrs-/Bußgeldbehörde hat das Rechnungsprüfungsamt empfohlen, eine schriftliche Arbeitsanweisung für den Umgang mit owi21 ggf. mit Fallbeispielen zu erstellen. Eine derartige Arbeitsanweisung wird von der Fachgruppe nicht für erforderlich gehalten, da das Programm in weiten Teilen selbsterklärend sei. Da bei der Bearbeitung der Fälle Ermessen auszuüben ist, wurden intern in der Fachgruppe ermessenslenkende Weisungen mit Fallbeispielen zusammengetragen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, schriftliche Fallbeispiele für die Ermessenausübung zusammenzutragen. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen diese auch verbindlich sein.

 

Im Rahmen der Prüfung der Erhebung und Berechnung von Schulkostenbeiträgen wurde vom Rechnungsprüfungsamt empfohlen, bei der Berechnung der Schulkostenbeiträge in Anlehnung an das KGSt-Gutachten einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % bezogen auf die ausgewiesenen Personalkosten des gestellten Personals einzubeziehen, um den tatsächlichen Aufwand, der für die Schule entsteht, auch abzubilden. Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses sollte dieser Empfehlung zukünftig Folge geleistet werden.

 

Herr Schildbach wollte wissen, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Berufsbildungszentren funktioniere. Frau Groeper führte dazu aus, dass seitens der Berufsbildungszentren Überlegungen bestehen, sich in der Buchhaltung vom Kreis zu lösen, da sie nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) abrechnen können.

 

Die Miet- und Pachtverträge des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft . Die Betriebskostenabrechnungen für die Gemeinschaftsunterkunft für die Asylbewerber und für die ehemaligen des Ausgleichsamtes Nord sind für mindestens drei Jahre überfällig. Trotz Aufforderung wurden keine Betriebskostenabrechnungen vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat empfohlen, nach erneuter Androhung mit kurzer Fristsetzung die Betriebskosten einzubehalten bzw. deutlich zu kürzen. Diese Empfehlung wurde  ausdrücklich vom Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt. Herr Elstorpff führte  dazu aus, dass die Betriebskosten zwischenzeitlich gekürzt wurden.

 

Der Ausschuss nahm Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage