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ALLRIS - Auszug

27.04.2017 - 3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Kr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende verwies auf die übersandten Unterlagen (Schlussbericht, Lagebericht und Anlagen) sowie auf die Beschlussvorlage.

 

Anschließend wurden der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und der Lagebericht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die ergänzenden Unterlagen besprochen.

 

Die Fragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Ausführungen in der Beschlussvorlage und im Schlussbericht wurden durch die Vertreter der Verwaltung beantwortet.

 

Herr Lüth bat um Erläuterung der Nachaktivierung von Anlagevermögen unter der Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ für den Verkauf des Kinderheimes in Eckernförde. Frau Groeper führte dazu aus, dass zwei Flurstücke im Zuge des Verkaufs des Kreiskinderheimes Eckernförde, die eigentlich zum Krankenhaus Eckernförde gehörten, irrtümlich mit ausgebucht worden seien. Diese Flurstücke wurden im Zuge der Nachaktivierung wieder dem Anlagevermögen des Kreises Rendsburg-Eckernförde zugeschrieben.

 

Herr Lüth wies auf die Wertberichtigung unter der Bilanzposition „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ durch den Verkauf des Schullandheimes Wyk a. Föhr hin. Er stellte fest, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde das Schullandheim hätte evtl. erhalten sollen. Bei der Beschlussfassung über den Verkauf sei die Politik von einem höheren Verkaufswert als dem bilanzierten Wert ausgegangen.

 

Im Rahmen der Prüfung der Wohnungsbaudarlehen wurde festgestellt, dass bei  einem Wohnungsbaudarlehen ein Restbetrag in Höhe von 79.576,96 € ohne vorherige Entscheidung des Hauptausschusses  ausgebucht wurde. Die Insolvenzmasse war nicht ausreichend, um die gesamte Forderung auszugleichen. Die Entscheidung über den Erlass der Restforderung wird im Hauptausschuss am 01.06.2017 nachgeholt.

 

Herr Schildbach wollte wissen, wie mit der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, bei den Forderungen von Zwangsgeldern künftig eine pauschale Wertberichtigung in Höhe der voraussichtlich nicht werthaltigen Zwangsgelder – gemessen am Durchschnitt der Vorjahre – vorzunehmen, verfahren wird. Dazu erklärte Frau Groeper, dass bei künftigen Jahresabschlüssen entsprechend dieser Empfehlung verfahren wird.

 

Herr Lüth wollte wissen, wie Fördergelder, wie z.B. für das Klimaschutzmanagement, bilanziert werden. Bei Zusage der Fördergelder aufgrund des Förderbescheides wird eine Forderung in entsprechender Höhe eingebucht. Nach Eingang des Zuschussbetrages wird der Betrag gegen die eingestellte Forderung gebucht.

 

 

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Beschluss:

 

Der Unterausschuss  Rechnungsprüfung beschloss einstimmig, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 Kro zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 6.713.696,59 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 9.183.540,82 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss in Höhe von 5.797.067,41 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage