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ALLRIS - Auszug

11.05.2017 - 7 Einlagerung von Abfällen aus Kernkraftwerken

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläuterte dem Ausschuss, dass es unter Berücksichtigung von Überlegungen in der Zukunft  nicht ausgeschlossen werden könne, dass auf der in der Gemeinde Achterwehr – Ortsteil Schönwohld – gelegenen und von der Landeshauptstadt Kiel betriebenen Deponie Abfälle aus Kernkraftwerken abgelagert werden könnten.

 

Im Hinblick auf solche möglichen Überlegungen und  auf Unsicherheiten in der örtlichen Bevölkerung und bei Kommunalpolitikern halte er  es für erforderlich, derartige Ablagerungen auch künftig auszuschließen und künftig die Entwicklungen vor Ort sorgfältig zu beobachten.

 

Zunächst müsse aber Klarheit über die tatsächlichen Absichten geschaffen werden.

 

Herr Wittl unterrichtete den Ausschuss, dass die Deponie durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zugelassen worden sei und deshalb rechtmäßig betrieben werde. Dem Kreis obliege keine Aufsicht über die Deponie, sondern werde bei beabsichtigten Veränderungen lediglich im Rahmen der „Träger öffentlicher Belange“ (TöB) beteiligt.

 

Es gebe derzeit keine Hinweise bzw. Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Ablagerung von Abfällen z.B. aus Kernkraftwerken. Nach der Betriebsordnung sei eine Ablagerung von derartigen Ablagerungen auch unzulässig. Dies gelte auch für den Fall, dass Freimessungen erfolgt seien. Für die Durchführung der Freimessungen sei der Betreiber eines Kernkraftwerkes verantwortlich.

 

Nach Gesprächen habe sich das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume entschlossen, eigenständige Freimessungen mit entsprechenden Analysen durch einen externen Gutachter – den TÜV Nord – in Auftrag zu geben.

 

Anknüpfend an die gegebenen Erläuterungen nahm der Ausschuss die Ausführungen  zur Kenntnis und bat die Verwaltung, dem Ausschuss – insbesondere im Bedarfsfalle – auf dem Laufenden zu halten.

 

Die Verwaltung sagte dies zu.