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ALLRIS - Auszug

11.05.2017 - 11 Verschiedenes

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Wortprotokoll

a) Deponie Alt Duvenstedt

 

Herr Speck bat die Verwaltung um Prüfung und Auskunft, ob der Betrieb eines Unternehmens, welches auf dem Betriebsgelände der Deponie Alt Duvenstedt Biomasse verarbeiten würde, mit dem Planfeststellungsbeschluss zu vereinbaren sei.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Dies Verwaltung weist auf die Potenzial- und Machbarkeitsstudie zum Energieberg Alt Duvenstedt hin, die weiterhin auf der Homepage des Kreises verfügbar ist:

http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/download_internet/Umwelt_Bauen/Wasser_Bodenschutz_Abfall/Studie_Alt_Duvenstedt/Potential-_und_Machbarkeitsstudie_zum_Energieberg_Alt_Duvenstedt.pdf .

 

Hierin wurde festgestellt, dass die Annahme, Aufbereitung und Verwertung von halmartiger Biomasse zu Brennstoff und Flüssigdünger mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.1982 vereinbar wäre (s. S. 10f. Pkt. 4.1.2.1, 21f., Pkt. 4.2.1). Bei Nutzung der Deponieoberfläche könnte ein Ausgleich durch eine Aufwertung der Restfläche erfolgen (s. S. 30, Pkt. 4.2.5).

 

Voraussetzung für die Ansiedlung eines entsprechenden Unternehmens wäre außerdem eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

Der Ausschuss nahm Kenntnis.

 

b) Baumfällung in der Gemeinde Fockbek

 

Herr Deising bat die Verwaltung um eine Sachverhalts- und Sachstandsdarstellung zu einer rechtswidrigen Fällung von Bäumen und einer Teilverfüllung eines Tümpels in einem Bereich in der Gemeinde Fockbek.

 

Der Ausschuss schloss sich dieser Bitte an und bat die Verwaltung um einen entsprechenden Sachstandsbericht zur Anzahl der insgesamt rechtmäßig und rechtswidrig erfassten Baumfällungen im letzten Jahr im Kreisgebiet.

 

Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde:

 

Im Jahre 2016 sind 213 Anträge für eine Baumfällung gestellt worden. In 17 Fällen wurden Verstöße festgestellt. Das Verfahren zur illegalen Baumfällung in der Gemeinde Fockbek ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

Der Vorsitzende informierte den Ausschuss, dass die nun folgenden – jetzt neuen – Tagesordnungspunkte schützenswerte Interessen eines gewerblichen Unternehmens und des Kreises berühren würden. Aus diesem Grunde bitte er um eine entsprechende Beschlussfassung zum Ausschluss der Öffentlichkeit und stellte sodann diese Bitte zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss beschloss sodann einstimmig, die Öffentlichkeit auszuschließen.

 

Die noch anwesende Person der Öffentlichkeit verließ nach der Verkündung des Beschlusses den Sitzungssaal.