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ALLRIS - Auszug

14.09.2017 - 8 Bericht der Verwaltung: u. a. Landesmittel in d...

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Wortprotokoll

Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes (Mietwerterhebung)

 

Anknüpfend an seinen Bericht in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 22.06.2017 trägt Herr Radant vor, dass die Firma Analyse & Konzepte mit einer vollwertigen Mietwerterhebung zur Weiterentwicklung des schlüssigen Konzeptes zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten beauftragt wurde. Zurzeit läuft die Befragung der kleinen (privaten) und großen (Wohnungsbaugesellschaften) Vermieter. Daneben erhebt die Firma Analyse & Konzepte die Angebotsmieten aus Printmedien und Internetangeboten. Überprüft wird in dem Verfahren auch die Zuordnung der Kommunen zu den Wohnungsmarkttypen. Mit dem Abschluss des Verfahrens wird im Dezember 2017 gerechnet.

 

Frau Khuen-Rauter und Frau Rempe verweisen auf ein Schreiben des Jobcenters an die Gemeinde Kronshagen, in dem es angekündigt haben soll, seine Praxis bei der Übernahme von Unterkunftskosten zu ändern, was sich zulasten der Gemeinde Kronshagen auswirken soll. Frau Jeske-Paasch verwies darauf, dass das Jobcenter auch für den Bereich der Gemeinde Kronshagen die Richtlinie des Kreises zur Über-nahme von Unterkunftskosten anzuwenden hat. Da das Schreiben des Jobcenters in der Sitzung nicht vorlag, hat Frau Jeske-Paasch den beiden Ausschussmitgliedern ein gesondertes Aufklärungsgespräch angeboten.

 

 

Bundeserstattung von Kosten der Unterkunft nach dem SGB II

 

Herr Radant berichtet, dass sich die bei der Haushalts-Planung 2017 zugrunde gelegte Bundesbeteiligung für die KdU Flucht mit der für Schleswig-Holstein spezifischen Quote von 2,7% durch die Regelungen in der Bundesbeteiligungs-FestlegungsVO 2017, die zum 13.07.2017 mit Rückwirkung zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, für Schleswig-Holstein auf 8% erhöht hat.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Haushaltskonsolidierung 

-          Überprüfung von freiwilligen Leistungen

 

Herr Radant berichtet, dass das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit Erlass vom 31.07.2017 darauf hingewiesen hat, dass die Kommunen nach wie vor eine umsichtige Haushaltspolitik betreiben müssen, um den aktuellen Herausforderungen entgegenzutreten und eine nachhaltige Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

 

Als Grundlage für die Überprüfung möglicher Konsolidierungsmaßnahmen wurde eine Liste mit Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und zur Aus-schöpfung der Ertragsquellen beigefügt, die unter anderem eine kritische Überprüfung aller freiwilligen Leistungen vorsieht. Danach sollte vor der Gewährung von Zuschüssen geprüft werden,

        ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die finanziell zu unterstützende Aufgabe besteht,

        ob die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweckangemessen ist,

        wie die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu bewerten ist und

        ob die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt Kenntnis.