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ALLRIS - Auszug

07.09.2017 - 6.1 Einführung des Prostitutionsschutzgesetzes; Per...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Nach ergänzenden Erläuterungen durch den Landrat und Frau Rennekamp fasste der Hauptausschuss den folgenden einstimmigen

 

Beschluss:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Personalbudget 2018 für den absehbaren Stellenmehrbedarf aufgrund der Aufgabenübertragung  des Prostituiertenschutzgesetzes um 68.200 € anzuheben und den Stellenplan um 1 Stelle EG 9b TVöD/ A 10 zu erweitern.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss per 30.09.2018 einen Bericht über die tatsächliche Entwicklung des Verwaltungsaufwandes anhand der nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu führenden statistischen Erhebungen zu erstatten. Sollte sich daraus ein abweichender Personalbedarf ergeben, sind der Stellenplan und das Personalbudget ab 2019 entsprechend anzupassen.
  3. Der Landrat wird ermächtigt, im Vorgriff auf den noch zu beschließenden Stellenplan bereits jetzt die Ausschreibung und die Besetzung der Stelle im Umfang von 0,5 Stellen vorzunehmen.
  4. Die Freigabe der zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,5 Stellen bedarf der gesonderten Freigabe durch den Hauptausschuss. Ein entsprechender Sperrvermerk wird in den Haushaltsplan 2018 aufgenommen.