18.12.2017 - 11 Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 18.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift gebilligt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Martin Schmedtje
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschloss auf Empfehlung des Ältestenrates einstimmig, für den Punkt 4.1 der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 16.12.2002 über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Kreistagsfraktionen mit Wirkung vom 01.01.2018 folgende Fassung vorzusehen:
- Fraktionsgeschäftsführung
4.1. | Jede Kreistagsfraktion erhält eine jährliche Zuwendung in Höhe von 11.000 € als Sockelbetrag sowie je Kreistagsabgeordneten 800 € für die Fraktionsgeschäftsführung, höchstens jedoch eine Zuwendung in Höhe ihrer tatsächlich entstandenen Personalkosten. Ab 01.01.2019 werden der Sockelbetrag und der Betrag je Abgeordneten entsprechend der für das Personalkostenbudget der Kreisverwaltung vorgesehenen Steigerungsrate angepasst. Die Fraktionen, die nach den bisherigen Richtlinien Personalkostenerstattung erhielten, erhalten bis zu einer Neubesetzung der maßgeblichen Stelle den über den nach Satz 1 hinausgehenden Betrag zusätzlich.
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Gleichzeitig beschloss der Kreistag einstimmig, die vorliegende Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Sachleistungen an die Kreistagsfraktionen mit Wirkung vom 01.01.2018 zu erlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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170,6 kB
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