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ALLRIS - Auszug

01.11.2016 - 4.1 Änderung der Schülerbeförderungssatzung

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Wortprotokoll

Unter Bezugnahme auf das mit den Vertretern des Gemeindetages geführte Konsultationsgepräch zur Schülerbeförderungssatzung berichtete der Vorsitzende, dass sich aus diesem Gespräch noch Klärungsbedarf ergeben habe und seines Erachtens insofern aktuell nicht über alle Änderungsvorschläge abgestimmt werden könne. Herr Dr. Kruse bekräftigte diese Auffassung und betonte, es seien ergänzende rechtliche Klärungen erforderlich, wobei voraussichtlich auch externe Hilfe benötigt werde. Eine gründliche Aufarbeitung der offenen Fragen sei mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden. Der Vorsitzende ergänzte, dass dennoch einige Punkte zum nächsten Schuljahreswechsel umsetzbar seien und schlug vor, die vorliegende Synopse unter diesem Aspekt abzuarbeiten:

 

Seite 1 / § 1 (2):

Beschlusslage:

Die innerörtliche Schülerbeförderung wird anerkannt, wenn Kilometergrenzen überschritten werden.

 

Umsetzung: Nein / Einstimmig.

 

Seite 2 / § 1 (neu (3):

Beschlusslage:

Beförderungskosten im Rahmen der offenen Ganztagsschule werden anerkannt.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

Seite 2 / § 1 (neu (3)):

Vorschlag der Verwaltung zur Klarstellung:

Beförderungskosten im Rahmen der offenen Ganztagsschule werden nur vom bzw. zum Schul-/Außenstellenstandort übernommen, an dem auch der Regelunterricht stattfindet.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig. Erfassung in der Satzung gemeinsam mit dem vorangehenden Punkt in einem Absatz (3).

 

Seite 3 / § 2:

Beschlusslage:

Die zentralen Punkte der Orte werden abgeschafft. Stattdessen wird künftig der jeweilige Wohnstandort des Schülers als Ausgangspunkt (herangezogen). Die Schulweglänge wird nach der tatsächlichen Entfernung der Wohnadresse zur Schule berechnet.

 

Umsetzung: Nein / Einstimmig.

 

Seite 3 / § 3 (1):

Beschlusslage:

Die zentralen Punkte der Orte werden abgeschafft. Stattdessen wird künftig der jeweilige Wohnstandort des Schülers als Ausgangspunkt (herangezogen). Die Schulweglänge wird nach der tatsächlichen Entfernung der Wohnadresse zur Schule berechnet.

 

Umsetzung: Nein / Einstimmig.

 

Seite 4 / § 3 (3):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

Der Ergänzungsvorschlag der Verwaltung „mit Behinderungen“ wird aufgenommen.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

 

Seite 7 / § 5 (2):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

„Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind im Interesse einer wirtschaftlichen Schülerbeförderung mit den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel abzustimmen. Dabei ist an den Schulstandorten ein gestaffelter Unterricht anzustreben, damit Verkehrsspitzen vermieden werden und optimierte Fahrzeugumläufe möglich sind“.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig bei einer Enthaltung.

 

Seite 7 / § 5 (3):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

„Der Träger der Schülerbeförderung ist für die Abstimmung nach Abs. 2 (insbesondere gestaffelter Unterricht) verantwortlich“.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

Seite 8 / § 5 (4):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

„Wird von Seiten des Schulträgers bzw. der Schulen in Ausnahmefällen von den regulären mit dem Fahrplan abgestimmten Schulanfangs- und Schulschlusszeiten abgewichen, beispielsweise aufgrund von Schulausflügen oder vorzeitigem Schulschluss (letzter Schultag vor den Ferien, Zeugnisausgabe etc.), erfolgt eine Bestellung dieser Fahrten durch den Schulträger direkt beim zuständigen Verkehrsunternehmen. Eventuell entstehende Mehrkosten sowie Mehrkosten durch mangelnde oder nicht ausreichende Abstimmung sind in voller Höhe vom Schulträger zu tragen“.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

Seite 9 / § 7 (neu (1a)):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

Der Formulierungsvorschlag der Verwaltung „Grundschulen und Förderzentren“ wird aufgenommen.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

Seite 9 / § 7 (neu (1b)):

Beschlusslage:

Die Wartezeit wird nach dem Unterricht auf einheitliche 60 Minuten begrenzt.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig. Die Verwaltung wurde ergänzend um Prüfung gebeten, ob vor dem Unterrichtsbeginn sowie bei einem Unterrichtsende ab 14 Uhr eine 30-minütige Wartezeit realisierbar ist und mit welchen Kosten eine solche Regelung verbunden wäre.

 

Seite 10 / § 7 (neu (2)):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

„Die zumutbaren Wartezeiten gelten auch im freigestellten Schülerverkehr“.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

Seite 13 / § 9 (4):

Beschlusslage:

Die Kilometerpauschale wird auf 0,10 € angehoben; die Vergleichsberechnung entfällt.

 

Umsetzung: Nein / bei 8 Ja- und 5 Nein-Stimmen.

In diesem Zusammenhang empfahl Herr Breuer, eine maximale Erstattung (z. B. Preis einer Jahresfahrkarte unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung) festzulegen.

 

Seite 14 / § 10 (2):

Beschlusslage:

Eigenbeteiligung 1. Kind: 96 € / Jahr, 2. Kind: 30 € / Jahr und ab 3. Kind frei

 

Umsetzung: Nein / bei 8 Ja- und 5 Nein-Stimmen.

 

Seite 17 / § 10 (7):

Vorschlag der Verwaltung zur redaktionellen Anpassung:

Der Vorschlag der Verwaltung die Formulierung „zum jeweiligen Schuljahresbeginn“ durch die Formulierung „vor Beginn des jeweiligen Schuljahres“ wird aufgenommen.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig.

 

Seite 17 / § 10 (neu (9)):

Beschlusslage:

Indexregelung: Die Eigenbeteiligung wird jährlich im selben Verhältnis der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland angepasst. (Anm.: Basisjahr 2016=100 Punkte).

 

Umsetzung: Nein / bei 8 Ja- und 5 Nein-Stimmen

 

Seite 18 / § 12 (neu):

Beschlusslage:

Die vom Aufgabenträger gestellten Qualitätsanforderungen zur Schülerbeförderung werden in geeigneter Form (Internet etc.) öffentlich gemacht. Diese beinhalten u. a. die Punkte: Standard der eingesetzten Fahrzeuge, maximale Anzahl der zu befördernden Schüler und Barrierefreiheit. Gesetzestexte, auf die in der Schülerbeförderungssatzung Bezug genommen wird, werden mit einer Verlinkung zu dem Gesetzestext auf der Homepage des Kreises veröffentlicht.

 

Umsetzung: Nein / Einstimmig.

 

Seite 19 / § 13 (neu):

Vorschlag der Verwaltung zur Ergänzung der Satzung:

Vorschlag der Verwaltung, die Satzung um einen Paragraphen 13 Erhebung und Verarbeitung von Daten“ zu ergänzen.

 

Umsetzung: Ja / Einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein zu einer solchen Regelung.

 

 

Herr Dr. Kruse sagte auf Nachfrage von Herrn Evers für die Sitzung des Ausschusses am 17.11.2016 die Vorstellung eines Zeitplanes zu. Nach Auffassung des Vorsitzenden sollte eine Klärung der offenen Fragen bis zum Beginn der Sommerferien 2017 abgeschlossen sein.

 

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Anlagen zur Vorlage