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ALLRIS - Auszug

21.03.2016 - 5 Vorstellung der Förderrichtlinie zur kommunalen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Lorenzen berichtete, dass der Bund die „ESF-Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im Januar 2016 veröffentlicht habe. Ziel sei es, die Kreise und kreisfreien Städte zu unterstützen, den Flüchtlingen beim Einstieg in Kita, Schule, berufliche wie allgemeine Weiterbildung durch Orientierungs- und Beratungsangebote behilflich zu sein. Konkret gefördert werden kommunale Koordinatorinnen und Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsangebote für Neuzugewanderte koordinieren. Bis zum 01.03.2016 seien bereits 120 Anträge gestellt worden. Der nächste Termin für eine Antragstellung wäre der 01.06.2016. Er empfehle eine schnelle Antragstellung vorzunehmen.

 

Weiter führte er aus, dass der Koordinator für Neuzugewanderte insgesamt 12 Themenfelder betreue von denen 4 Kernthemen direkt den Bildungsbereich betreffen würden.

 

Herr Lorenzen erläuterte auf Nachfrage der Vorsitzenden, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der TNO eine freiwillige Leistung des Kreises sei, um die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit zu bekräftigen, Themenschwerpunkte festzulegen und Vertretern des Kreises die Teilnahme an Angeboten der TNO kostenfrei zu ermöglichen.

 

Herr Schmidt berichtet, dass der Kreis für den Bereich der Integration von Flüchtlingen eine Koordinierungsstelle eingerichtet habe. In diesem Kontext sei auch die Beantragung von Mitteln zur Förderung von Bildungskoordinatoren und der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Transferagentur vorgesehen.

Der Ausschuss begrüßte diese Maßnahme.