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ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 6.2.2 Antrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erklärt sich für TOP 6.2.2 und 6.2.3 für Befangen, übergibt den Vorsitz an Herrn Schulz und verlässt den Sitzungsraum.

Herr Schulz erläutert, dass zu dem Antrag des Diakonischen Werkes zwei begleitende Anträge der SPD-Kreistagsfraktion (siehe TOP 6.25) und der CDU-Kreistagsfraktion (siehe TOP 6.3.2) eingereicht wurden, die fast gleichlautend sind. Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion ist dabei zweckgebundener, da sich der Antrag auf zweckgebundene Kontrazeptiva bezieht.

 

Nach ausgiebiger Beratung, ob über die Kontrazeptiva zweckgebunden sein sollen oder nicht, fällt die Entscheidung am Ende auf zweckgebundene, dauerhaft wirkende Kontrazeptiva.

 

Es wird über den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Kreistagt der Praxis ohne Grenzen für die Fortführung des Projekts „Kontrazeptiva“ die Gewährung eines Kreiszuschusses von jährlich 12.000,-- Euro ab 2017. Der Betrag ist zweckgebunden für Kontrazeptiva, welche vorrangig dauerhaft wirken.

 

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

  2 Nein-Stimmen

  0 Enthaltungen

 

 

Herr Weiß hat für Herrn Kaminski abgestimmt.

Herr Kaufmann hat sich ebenfalls für Befangen erklärt und seine Stimme Herrn Wensierski übertragen.

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Anlagen zur Vorlage