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ALLRIS - Auszug

07.07.2016 - 5 Gewährung von Kreiszuschüssen für die Sprachför...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz schlägt vor, die Antragsteller, die den Förderkriterien entsprechen (z. B. keine Doppelförderung Mindeststandard A1, Zielgruppe), in der Gesamtsumme zu bezuschussen. Hierfür sollen die verbleibenden Restmittel in Höhe von 10.200,00 Euro sowie die nicht verbrauchten Finanzmittel für Sprachkurse aus 2015 in Höhe von 3.964,96 genommen werden. Die fehlende Restsumme soll aus den für Integration zur Verfügung stehenden Finanzmitteln über den Hauptausschuss beantragt werden.

 

Der Vorsitzende bedauert noch einmal, dass die anderen Fraktionen dem Antrag der SPD Kreistagsfraktion zur Finanzierung der zusätzlichen Mittel für die Sprachförderung aus dem Nachtragshaushalt im Kreistag nicht gefolgt sind.

Er verweist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der als Tischvorlage vorliegt und schlägt vor, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich dem Antrag der CDU Fraktion anschließt. Es erfolgt eine gemeinsame Beschlussfassung der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen:

 

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, aus den für Integration zur Verfügung stehenden Finanzmitteln (für Sprachförderung und weitere Zwecke) einen Betrag von insgesamt 23.2018,04 Euro für die sich aus der Anlage zu TOP 5 ergebenden förderfähigen Sprachkurse freizugeben. Zur Finanzierung des Restbetrages in Höhe von 3.964,96 Euro werden Finanzmittel verwendet, die 2015 für Sprachkurse bewilligt, jedoch nicht verbraucht wurden.

 

Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage