27.04.2016 - 4 Stadtverkehr Rendsburg öffentlich
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 27.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift gebilligt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende Herr Albrecht verlas in Abstimmung mit der Verwaltung folgende Erklärung:
„Sehr geehrte Mitarbeiter von TH Sievers und Gewerkschaftsvertreter,
Sie sind heute hier in den Ausschuss gekommen, weil Sie sich Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen. Diese Sorgen verstehe ich und versteht jedes Mitglied hier im Ausschuss voll und ganz.
Der Ausschuss selbst hat im letzten Jahr beschlossen, dass alle Mitarbeiter bei einem möglichen Betreiberwechsel ein Übernahmeangebot erhalten müssen. Dieses ist auch in der Ausschreibung so formuliert worden. Das habe ich Herrn Horn auch so kommuniziert.
Leider ist im Ausschreibungsverfahren eine Rüge bezüglich genau dieses Passus erhoben worden.
Nach rechtlicher Prüfung hat sich dann herausgestellt, dass es ein Problem darstellt, dass das Unternehmen TH Sievers halt nicht nur aus T.H. Sievers Stadtverkehr besteht, sondern auch sogenannten „Gelegenheitsverkehr“ bedient und auch Dienstleistungen für andere Unternehmen erbringt.
Die Bieter auf diese Ausschreibung können rein rechtlich nicht dazu verpflichtet werden, auch das Personal zu übernehmen, das nicht originär für den Stadtverkehr zuständig ist.
Um es mal ganz platt zu sagen und die rechtliche Beurteilung für jeden zu verdeutlichen, worum es hier geht: Sollte TH Sievers beispielsweise auch noch ein Lebensmittelgeschäft in Rendsburg betreiben, dann könnten diese Mitarbeiter auch nicht in das Übernahmeangebot einbezogen werden. Der Kreis musste deshalb eine Zuordnung für den Stadtverkehr vornehmen und eine eindeutige Zuordnung ist leider nur bei 35 Mitarbeitern möglich. Im Übrigen gibt es auch Rechtsexperten, die das Angebot eines Arbeitsvertrages für gänzlich auszuschließen halten, da es sich hierbei um vergabefremde Umstände handelt. Der Kreis hat sich aber dazu entschlossen, an die absolute Grenze dessen zu gehen, was rechtlich möglich ist. Und diese absolute Grenze bedeutet, dieses zwingende Angebot auf eben diese 35 Personen zu reduzieren. Wir dürfen nämlich nicht zulassen, dass der Kreis an dieser Stelle einen Rechtsverstoß begeht und dann womöglich in einem Vergabeprozess unterliegt.
Meine persönliche Einschätzung ist es, dass ein unterlegener Bieter diese Ausschreibung eh von der Vergabekammer überprüfen lassen wird. Auch weil wir eine neue Rechtsvorschrift anwenden müssen, die noch nicht gänzlich ausgeurteilt ist. Diese Vergabe ist für alle Neuland: Für die Verwaltung, für den jetzigen Konzessionsinhaber, für die übrigen Bieter und auch für die möglicherweise noch einbezogene Vergabekammer. Insofern ist es umso wichtiger, dieses Vergabeverfahren sauber durchzuführen, damit der Kreis auch in den nächsten Jahren im Raum Rendsburg einen so guten Stadtverkehr vorhalten kann.
Für die Mitarbeiter des Unternehmens TH Sievers, die sich jetzt in dieser Hängepartie befinden, habe ich dabei vollstes Verständnis und kann Ihre Sorgen gut verstehen. Unser Bestreben ist es, dass so schnell wie möglich der Zuschlag nach sorgfältiger Prüfung erteilt werden kann, damit Sie so schnell wie möglich wissen, woran Sie sind. Sollte TH Sievers, mit denen wir im Übrigen in den letzten Jahren und Jahrzenten immer sprichwörtlich „gut gefahren“ sind, das Rennen machen, dann waren Ihre Sorgen unbegründet. Leider jedoch ist der Kreis an dieser Stelle nicht mehr Herr des Verfahrens!“
Der Vorsitzende erklärte, dass es im Vorwege der Sitzung ein Gespräch mit Gewerkschaftsvertretern gegeben habe, um den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen maximalen Beschäftigungsschutz zu ermöglichen.
Herr Tretbar-Endres stellte die Frage, warum die Übernahme der Busfahrer nur zu einem Anteil von 35 zu 39 in der Ausschreibung gesichert sei und nicht auch Angestellte, z. B. aus der Werkstatt oder Reinigung, berücksichtigt seien. Außerdem bat er um eine Stellungnahme, ob bei einem Beschäftigungsübergang Rendsburg als Beschäftigungsort nicht gesichert sei.
Die Verwaltung, vertreten durch Herrn Dr. Kruse und Herrn Nevermann antwortete, dass der Kreis durch rechtliche Vorgaben nur die unmittelbar im Stadtverkehr beschäftigten Personen in der Ausschreibung als übernahmepflichtig definieren dürfe. Die Verwaltung sei dabei unter Hinzuziehung eines Anwalts an die Grenze des rechtlich Machbaren gegangen. Die derzeitige Tarifvereinbarung sei auch nach einem Beschäftigungsübergang bindend. Mit der Fragestellung, ob eine Beschäftigung außerhalb des Rendsburger Stadtgebiets bei einem Unternehmensübergang von den Beschäftigten zu akzeptieren sei, werde sich die Verwaltung noch einmal befassen und die Antwort neben der Aufnahme im Protokoll dem Betriebsrat der Fa. T. H. Sievers zusenden.
Herr Horn teilte mit, dass eine Kündigung zum 31.12.2016 bereits jetzt erforderlich gewesen sei, weil es durch die langjährigen Beschäftigungsverhältnisse lange Kündigungszeiten gebe.