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ALLRIS - Auszug

28.01.2016 - 10 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Zu folgenden Themen wird berichtet:

 

  • Kleinwindanlage
  • Globetrotter Aschberg
  • Richtlinie zur Verwendung von Ersatzzahlungen für den Naturschutz; folgende Termine zur Bekanntmachung waren und sind geplant: Lokale Bündnisse (Naturparke) Schlei, Hüttener Berge, Westensee, Aukrug; dazu Stiftung Naturschutz und Initiative Froschland (Termin 27.01.2016); Runder Tisch der Naturschutzverbände (Termin 17.02.2016); Wasser- und Bodenverbände und Mitarbeiter der UWB (Termin 23. 02.2016); Amtsverwaltungen, Bürgermeister der Gemeinden (Termin 16. 03.2016); Jahreshauptversammlungen der Kreisgruppen der Jägerschaft 8Termin Anfang April)

 

 

Für die kommende Sitzung wird von der SPD-Fraktion angeregt, zum Thema „Nährstoffbelastung im Kreis“ einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen.

Anmerkung der Verwaltung:

Es ist angedacht, die Ausschusssitzung vom 26.05.16 zusammen mit der Arbeitsgruppe zum Schutz des Wittensees ab zu halten. Die Arbeitsgruppe informiert im Amt Hüttener Berge über Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung und Verbesserung der Badegewässerqualität im Einzugsgebiet des Wittensees. In diesem Zusammenhang soll auch über die Nährstoffbelastung im Kreisgebiet informiert werden. Es ist angedacht hier für einen Referenten vom Landesamt in Flintbek zu gewinnen.

 

 

Nachfrage an die Verwaltung zum Thema „Einsatz von Glyphosat“:

Der Wirkstoff Glyphosat wird im Pflanzenschutz seit 1974 angewandt und in vielen Pflanzenschutzmitteln verwendet. Die Genehmigung für den Wirkstoff auf EU-Ebene endete im Dezember 2015. Sie wurde von den zuständigen Gremien bis Ende Juni 2016 auf europäischer Ebene verlängert.

Für eine erneute Genehmigung muss die EU-Kommission, unterstützt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und allen Mitgliedstaaten, den Wirkstoff erneut prüfen. In dem Verfahren werden alle bekannten Untersuchungen und Forschungsergebnisse auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt. Deutschland ist für diesen Wirkstoff in der Europäischen Union der berichterstattende Mitgliedstaat.

Unter Berücksichtigung der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgelegten Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel ist der Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft und im konventionellen Land- und Gartenbau zulässig. Der Verkauf von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung auf Nichtkulturland ist nur nach Beratung des Anwenders im Fachmarkt möglich. Die Einschränkung oder das Verbot  von Glyphosat auf privaten und kommunalen Flächen wäre durch einen Erlass der Landesregierung möglich.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nutzt im Fachdienst Liegenschaften keine Glyphosat haltigen Mittel.

Zu der Fragestellung Glyphosat im Trinkwasser gibt es Untersuchungen von Landesamt und dem Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Auf Wunsch können die Ergebnisse dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

Für weitergehende Informationen zum Thema Glyphosat gibt es eine Informationsbroschüre des BUND:

 

http://region-hannover.bund.net/fileadmin/bundgruppen/bcmshannover/Glyphosat/Info_GLYPHOSAT_2015_webversion.pdf

 

Ergänzende Mitteilung bezüglich der Nitratbelastung im Trinkwasser des Kreises Rendsburg-Eckernförde:

 

 

1) Anlagen nach § 3 Nr. 2 a) TrinkwV “Zentrale Wasserwerke“ sind Anlagen > 10 m3/Tag oder mindestens 50 versorgter Personen

 

Es kam zu keinen Grenzwertverletzungen bei den Zentralen Wasserwerken (Grenzwert für NO3: 50 mg/l). Dieser Anlagentyp unterliegt der jährlichen Berichtspflicht nach § 21 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und hat elektronisch zu erfolgen.

 

2) Anlagen nach § 3 Nr. 2 b) „dezentrale kleine Wasserwerke“ sind Anlagen mit entsprechend < 10 m3/Tag oder weniger als 50 versorgter Personen: ebenfalls keine Überschreitungen.

 

3) Anlagen nach § 3 Nr. 2 c) „Kleinanlagen zur Eigenversorgung“

Nur im Bereich der Kleinanlagen sind vereinzelt Überschreitungen bekannt. Bei etwa 2% der Kleinanlagen werden die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht erfüllt. Es werden zur Zeit ca. 2.100 Kleinanlagen überwacht.

 

Mögliche Ursachen für die Nichteinhaltungen des Grenzwertes: z. B. flachere Brunnen, ungünstige Bodenschichten, fehlende Aufbereitung.