24.09.2015 - 4 Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Kr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Unterausschuss Rechnungsprüfung
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Mira Brück
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende verwies auf die übersandten Unterlagen (Schlussbericht, Lagebericht und Anlagen) sowie auf die Beschlussvorlage.
Anschließend wurden der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses am 31.12.2013 und der Lagebericht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die ergänzenden Unterlagen besprochen.
Die Fragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Ausführungen in der Beschlussvorlage und im Schlussbericht wurden durch die Vertreter der Verwaltung beantwortet.
Herr Lüth merkte an, dass die Überschreitungen von Personalaufwendungen bei den zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen nicht benannt werden bräuchten, da sie durch das Personalbudget gedeckt seien.
Dazu führte Frau Groeper aus, dass diese zwar der Vollständigkeit halber benannt werden müssten, zukünftig aber mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet werden.
Herr Lüth wollte wissen, wie die Ausgleichsmittel für die Eingriffe in die Natur für Windkraftanlagen verbucht werden und wie das Abrechnungsverfahren läuft.
Die Verwaltung sagte die Klärung im Rahmen dieser Niederschrift zu. Demzufolge wird auf die Ausführungen des Fachdienstes Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, verwiesen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
Beschluss:
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschloss einstimmig, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:
a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2013 gemäß §95 n GO i.V.m. § 57KrO zu beschließen,
b) die Haushaltsüberschreitungen 2013 in Höhe von 2.681.329,26 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 3.686.804,29 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.674,99 € (Auszahlungen Investitionen) zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss in Höhe von 1.322.352,96 € zum teilweisen Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.
Anlagen zur Vorlage
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