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ALLRIS - Auszug

05.11.2015 - 10 Erstellung eines Konzeptes zur künftigen Strukt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dr. Rohlfs erläuterte die Beschlussvorlage vom 20.10.2015 und beantwortete verschiedene Fragen.

 

Herr Hollmann machte deutlich, dass heute nicht über die Schließung der Zulassungsstellen entschieden werde und gab dem anwesenden Bürgermeister der Gemeinde Altenholz, Herrn Caro Ehrich, Gelegenheit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.

 

Herr Ehrich zeigte sich besorgt hinsichtlich der beschriebenen Vorgehensweise. Aus seiner Sicht sollte über die Schließung von Zulassungsstellen erst bei rückläufigen Besucherzahlen entschieden werden. Er zeigte die Vorteile der bürgerfreundlichen dezentralen Struktur der Zulassungsstellen auf und machte deutlich, dass es auch um Arbeitsplätze ginge. Die Gemeinde Altenholz nehme die Aufgabe momentan im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft nach §19a GKZ wahr. Abschließend wünschte er sich ein deutliches Signal des Hauptausschusses, dass die Außenstellen der Zulassungsstelle erhalten bleiben.

 

Herr Dolgner machte deutlich, dass viele Aufgaben des Kreises nicht dezentral wahrgenommen würden und nannte beispielhaft die Schuleingangsuntersuchung. Er sprach sich für die Erstellung eines Konzeptes aus, in dem u.a. Personal, Öffnungszeiten, organisatorische Abläufe und Kundenströme betrachtet werden sollte. Er regte weiterhin an, den Mietvertrag Eckernförde hinsichtlich der Kündigungsfrist anzupassen.

 

Herr Lüth regte an, die Harmonisierung der verschiedenen Betreibermodelle zu prüfen und die Stadt Eckernförde hinsichtlich der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten einzubinden.

 

Herr Christiansen schlug vor, dass zukünftig vorgesehene Online Anmeldeverfahren näher zu untersuchen.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses Albrecht, Butenschön und Steckel sprachen sich ebenfalls für der Erstellung eines Gutachtens entsprechend der Variante 1 in der Vorlage aus.

 

Nach einer Zusammenfassung der Redebeiträge durch den Vorsitzenden Herrn Hollmann, fasste der Hauptausschuss den folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Die Verwaltung wird zunächst lediglich ermächtigt, den Mietvertrag für die jetzigen Räumlichkeiten der Zulassungsstelle in Eckernförde in der Rendsburger Straße 109 zum 31.12.2016 zu kündigen, bzw. den Mietvertrag entsprechend anzupassen (6 Monate Kündigungsfrist). Auf der Grundlage des zu erstellenden Konzeptes wäre dann spätestens in der Sitzung des Hauptausschusses am 19.05.2016 zu entscheiden, ob auch die öffentlich-rechtlichen Verträge über den Betrieb der Außenstellen in Altenholz und Hohenwestedt zum 31.12.2016 zu kündigen sind oder ob und ggf. wie lange diese Außenstellen auf der Grundlage einer neuen (rechtskonformen) vertraglichen Grundlage weiter betrieben werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt wäre dann auch abschließend darüber zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Liegenschaft weiterhin eine Zulassungsstelle in Eckernförde betrieben werden soll, hier ist die Stadt Eckernförde entsprechend einzubinden. Im Rahmen der Konzepterstellung sind auch die unterschiedlichen Betreibermodelle, dass Verhältnis zwischen privaten und gewerblichen Kunden sowie die rechtliche Sichtweise des Ministeriums zu prüfen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage