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ALLRIS - Auszug

06.07.2015 - 5 Sternschule - Förderzentrum mit dem Schwerpunkt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röschmann verwies auf die Vorlage und erläuterte anknüpfend an die letzte Sitzung des Ausschusses ergänzend, dass verwaltungsseitig sowohl mit dem Schulverband Nortorf ein weiteres Gespräch und eine Abfrage zur Umsetzung der im Zuge der Neuregelung der Abrechnungsmodalitäten geänderten Schülerbeförderungssituation bei den betroffenen Schulträgern durchgeführt worden sei. Der Schulverband Nortorf erklärte sich nunmehr auch bereit, der beabsichtigten Neuregelung der Abrechnung für Schülerinnen und Schüler aus deren Schulverband zuzustimmen. Damit sei eine einvernehmliche Grundlage für eine entsprechende Umsetzung bei allen gemeindlichen Schulträgern erzielt worden. Lediglich mit der Stadt Rendsburg seien bezüglich der Kostenregelung hinsichtlich der Nutzung von Räumlichkeiten sowie der Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel ergänzende Verhandlungen zu führen. Weiter berichtete Herr Röschmann, dass die überwiegende Anzahl der Schulträger die Organisation selbst mit dem vorhandenen Schulbusverkehr durchführen wolle.

 

Die Schulleiterin Frau Hagge äußerte Bedenken, dass Eltern sich gegen eine Sprachfördermaßnahme entscheiden könnten, wenn für deren Kinder keine individuelle Schülerbeförderung vorgesehen sei.

 

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass in Ausnahmefällen eine individuelle Schülerbeförderung möglich sei. Dies müsse im Einzelfall jeweils geprüft und entschieden werden.

 

Herr Rohwer trug vor, dass er sich nicht gegen eine Neuregelung der Abrechnungsmodalitäten aussprechen wolle, wenn die beabsichtigten Veränderungen von den örtlichen Schulträgern mitgetragen werden.

 

Frau Hagge erwähnte lobend, dass sich der Ausschuss ausdrücklich für den Erhalt der Sternschule mit der bisherigen Struktur in Trägerschaft des Kreises ausgesprochen habe. Sie möchte dennoch darauf hinweisen, dass die vorgesehene Einsparung lediglich einen sehr geringen Bruchteil des gesamten Kreisetats betrüge und aus ihrer Sicht die pädagogischen Ansätze und die Vorteile für die Kinder mit der bisherigen Schülerbeförderungssituation nicht zu vernachlässigen seien.

 

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass der Kreis die geringste Kreisumlage landesweit erhebe und deshalb auch die Gemeinden in der Verantwortung stünden. Der Kreis trage für die präventive Arbeit von Kindergartenkindern in den 10-wöchigen Intensivpräventivkursen in den jeweiligen Sternschulstandorten weiterhin die vollen Kosten alleine. Sie halte eine Evaluierung nach 1,5 Jahren, also zu Beginn des Jahres 2017  zum Schulhalbjahr 2016/2017, für sachdienlich. Der Ausschuss stimmte diesem Vorschlag einmütig zu.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Sternschule als Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache mit der bisherigen Struktur auch weiterhin in Trägerschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde bestehen zu lassen.

Die Abrechnungsmodalitäten sind auf Basis der schulgesetzlichen Regelungen und gemäß den Gesprächen mit den örtlichen Schulträgern mit Beginn der zweiten Schulhalbjahres 2015/2016 wie folgt anzupassen:

  1. Die Schülerbeförderungskosten trägt zu 1/3 der örtliche Schulträger und zu 2/3 der Kreis.
    Die Organisation wird entsprechend der jeweiligen Entscheidung des Schulträgers selbst bzw. vom Kreis organisiert. Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine Schülerbeförderung in den vorhandenen Schulbusverkehr unter Einhaltung der Vorgaben der Schülerbeförderungssatzung des Kreises erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, ist wie bisher eine individuelle Beförderung zulässig.
    Für die IPK-Kinder übernimmt der Kreis weiterhin die Organisation der Beförderung und die hierfür entstehenden Beförderungskosten.
  2. Die Betriebs- und Mietkosten für die für Sprachförderungen von der Sternschule am jeweiligen Grundschulstandort genutzten Räumlichkeiten trägt allein der örtliche Schulträger.
    Eine Ausnahme besteht nur am Standort Rendsburg wegen der Nutzung von Räumlichkeiten für die Zentrale der Sternschule für die Schulleitung und das kreiseigene Personal. Mit der Stadt Rendsburg sind ergänzende Verhandlungen zu führen, dass diese die Kosten für die übrigen Therapieräume wie alle anderen Schulträger auch übernimmt.
  3. Die für die Schüler der Sternschule entstehenden gesonderten Sachaufwendungen für Lehr- und Lernmittel trägt allein der örtliche Schulträger.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage