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ALLRIS - Auszug

06.07.2015 - 9 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Herr Röschmann teilte mit, dass mit dem Versand der Einladung und der Vorlagen zur Ausschusssitzung auch ein Schreiben des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages vom 18.06.2015 zum Thema Schulische Assistenz versandt wurde. Es wird diesbezüglich um Kenntnisnahme gebeten.

 

Frau Mönke erläuterte ergänzend, dass Ausgangspunkt für die Einführung der Schulischen Assistenz an den Grundschulen ein Beschluss des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein zur Schulbegleitung war, der über den Einzelfall hinaus Auswirkungen auf die Inklusion an Schulen habe.

Demnach seien Leistungen, die dem Kernbereich der Schule zuzuordnen sind, auch durch die Schule zu erbringen. Rein behinderungsbedingte Leistungen sind durch die Eingliederungshilfe zu gewähren. Eine rechtlich trennscharfe Abgrenzung zwischen der Einzelfallentscheidung im Sinne einer Hilfe zur angemessenen Schulbildung und dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule sei schwer zu finden.

 

Frau Mönke wies darauf hin, dass es im Interesse der betroffenen Kinder und im Sinne eines effektiven Ressourceneinsatzes geboten sei, Schulbegleitung und Schulische Assistenz miteinander zu verknüpfen.

 

Dies erfordere entsprechende Absprachen und Vereinbarungen über Form und Inhalt der Zusammenarbeit bei der Gewinnung und Ausgestaltung entsprechender Leistungsangebote.

 

Derzeit haben noch nicht alle Kommunen abschließend entschieden, wer aufgrund des Optionsmodells Anstellungsträger für die Schulische Assistenzkräfte werde. So könne der Schulträger selbst Schulische Assistenzkräfte einstellen oder dies über Kooperationen mit freien Trägern abwickeln. Als weitere Option könnten Schulische Assistenzkräfte über das Land an den Schulstandorten eingesetzt werden.

 

Der Ausschuss nahm Kenntnis.