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ALLRIS - Auszug

05.03.2015 - 6 Bericht der AWR

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Wortprotokoll

Der Bericht des Geschäftsführers der Abfallwirtschaft Rendsburg, Herrn Hohenschurz-Schmidt, entfällt.

 

Herr Speck erfragt die Verfahrensweise, wenn durch vorherrschende Witterungsbedingungen, insbesondere im Winter, keine Abfuhr zum vorgesehenen Termin möglich ist.

 

Nachträgliche Antwort der AWR:

Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde hat in Abstimmung mit dem Kreis und den Kommunen für strenge Winter, in denen die Abfuhr witterungsbedingt eingeschränkt ist oder sogar tageweise ganz ausfällt, Regelungen ausgearbeitet, die stufenweise greifen, je nachdem ob nur eine Abfuhr oder mehrere in Folge eingeschränkt sind oder ganz ausfallen müssen.

 

 

1. Kurzfristige Beeinträchtigung

Wenn an einem frühen Morgen die Straßen für Müllfahrzeuge unpassierbar sind, eine Besserung der Lage aber absehbar ist, wird die Abfuhr ggf. um mehrere Stunden verschoben, erfolgt dann aber noch am selben Tag.

 

2. Einmaliger Ausfall der Abfuhr

Wenn eine Abfuhr witterungsbedingt ausfällt, gilt die Mehrmengenregelung. Das heißt, bei der folgenden regelmäßigen Leerung wird die doppelte angemeldete Menge mitgenommen.

 

3. Zweimaliger Ausfall der Abfuhr

Falls in einem Abfuhrbereich an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht regulär abgefahren werden kann, gelten folgende Sonderregelungen:

(a) Die Abfalltonnen können an der nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden. Die AWR hat zusammen mit den Entsorgern und den Gemeinden Straßen festgelegt, die der bisherigen Erfahrung nach geräumt und befahrbar sein werden. Diese „Notfallstraßen“ finden die Kunden für Ihren Ort im Internet unter www.awr.de. Auch das Service-Telefon der AWR (04331) 345-123 berät darüber, ebenso die Stadt- Gemeinde- oder Amtsverwaltung.

Die Notfallstraßen werden vorrangig bedient. Anschließend wird versucht, auch die Nebenstraßen zu erreichen. Inwieweit das möglich ist, hängt von der Wetterlage und den zeitlichen Umständen ab.

(b) Falls irgend möglich, werden in den schlechter zu erreichenden Gebieten dann vorrangig die Großbehälter von Wohnanlagen geleert und nachrangig die an den Grundstücken bereitgestellten Tonnen. Damit will die AWR prekären Situationen entgegenwirken, die sich besonders in größeren Wohnanlagen einstellen.

 

4. Dreimaliger Ausfall der Abfuhr

Sollte es auch an einem dritten Termin in Folge nicht möglich sein, ordnungsgemäß zu leeren, wird zusätzlich zu den vorher genannten Maßnahmen versucht werden, am folgenden Sonnabend eine Sondertour ausschließlich entlang der Notfallstraßen zu fahren, sofern die Straßenverhältnisse das zulassen. Welche Gebiete bedient werden können, wird über die Presse, die Verwaltung und im Internet bekannt gegeben.

 

Während extremer Abfuhrbeeinträchtigungen besteht für die Kunden außerdem auch die Möglichkeit, Restabfälle, Bioabfälle und Gelbe Säcke in haushaltsüblichen Mengen kostenlos auf allen AWR-Recyclinghöfen abzugeben.