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ALLRIS - Auszug

25.06.2015 - 11 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Ehrenamtsforum

 

Der Vorsitzende informiert, dass ihm das Protokoll des Ehrenamtsforums vom 18.02.2015 mit der Bitte um Vorstellung im Sozial- und Gesundheitsausschuss übermittelt wurde. Dieses Thema soll in der kommenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorgestellt und besprochen werden.

 

Suchtsymposium

 

Herr Schulz teilt auf Nachfrage mit, dass es Ende dieses Jahres oder Anfang des kommenden Jahres wieder ein Suchtsymposium geben wird. Es wurde vom letzten Suchtsymposium ein Fotoprotokoll erstellt, das bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

Übernahme der Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) durch den Bund

Herr Radant berichtet, dass mit Inkrafttreten des novellierten Unterhaltsicherungs-gesetzes die Bearbeitungszuständigkeit für die Aufgaben der Unterhaltssicherung zum 01. November 2015 von den Bundesländern auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übergehen wird. Die USG-Behörden haben allerdings aufgrund einer Übergangsregelung dafür Sorge zu tragen, noch bis Ende Februar 2016 Sachverstand für die Sach- und Widerspruchsbearbeitung in den bisherigen USG-Behörden vorzuhalten.

Zuständig für die Sachbearbeitung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind derzeit nach einer Landesverordnung vom 12.03.1971 in Schleswig-Holstein die Landräte und die Bürgermeister der Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die ihm obliegende Aufgabenerledigung seit dem 01.12.2010 auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf die Landeshauptstadt Kiel übertragen, der wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hinfällig wird. Die Änderung in der Zuständigkeit führt ab dem Haushaltsjahr 2016 zu einer Entlastung des Kreishaushalts in Höhe von jährlich rd. 20.000€ (Teilhaushalt 351 101- Sonstige soziale Hilfen und Leistungen). Lediglich für das Haushaltsjahr 2016 werden noch geringe Aufwendungen für Dienstleistungen an die Landeshaupt-stadt Kiel für die Monate Januar und Februar 2016 einzuplanen sein.

 

 

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Erstattung des Bundes nicht verbrauchter Mittel aus 2012

Herr Radant berichtet, dass der Bund den Ländern – und diese den Kreisen und kreisfreien Städten -  eine fixe Pauschale für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahre 2012 gezahlt hat. Obwohl die gesetzliche Regelung erst für die Leistungen ab 2013 nachträgliche Korrekturen vorsieht, hat der Bund auf die Erstattung der nicht verbrauchten Mittel für das Jahr 2012 bestanden und diese mit Zahlungen im Jahre 2014 aufgerechnet. Das Bundessozialgericht hat am 15.03.2015 entschieden, dass dem Bund kein  Erstattungsrecht zusteht und den Bund in vollem Umfang verurteilt, den (klagenden) Ländern die aufgerechneten Beträge zu erstatten.

Der Bund hat allen Bundesländern die Mittel einschl. Zinsen zurücküberwiesen. Das Land Schleswig-Holstein wiederum hat die Mittel an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Der Rückzahlungsbetrag für den Kreis Rendsburg-Eckernförde beläuft sich auf 538.048,05€ und konnte bereits vereinnahmt werden.

 

Broschüre „Älter werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde“

Der Vorsitzende berichtet, dass die Überarbeitung der Broschüre begonnen hat.

 

AG § 4 SGB XII

Der Vorsitzende berichtet von der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe, in der es schwerpunktmäßig um die Versorgung älter werdender behinderter Menschen ging.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende bei allen Beteiligten und schließt die Sitzung um 19.20 Uhr.