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ALLRIS - Auszug

17.02.2014 - 3 Kulturdialog Schleswig-Holstein; Projektvorstel...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Lätzel bedankte sich für die Einladung und die Möglichkeit, dem Ausschuss über den derzeit stattfindenden Kulturdialog Schleswig-Holstein hinsichtlich möglicher Kulturperspektiven für Schleswig-Holstein und die damit verbundene Strategieplanung in der Kulturpolitik zu erläutern.

Grundlage dieser Überlegungen sei, dass im Koalitionsvertrag 2012 zur Bildung der bestehenden Landesregierung für Schleswig-Holstein festgeschrieben worden sei, Kulturpolitische Leitlinienim Dialog mit den Kulturschaffenden und den Kommunen zu erarbeiten.

 

Weiter führte Herr Dr. Lätzel aus, dass aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen, z.B. immer kleinere Ressourcen für Kulturausgaben im Landesetat, ein Umdenken und eine Neuplanung für die Zukunft erforderlich seien. Als weitere Aspekte nannte Herr Dr. Lätzel den demographischen Wandel und andere Freizeitgewohnheiten.

 

Bei dem Kulturdialog Schleswig-Holstein handele es sich um einen offenen Prozess, ohne konkret zu wissen, was als Ergebnis herauskomme.

 

Ziel sei die Ausprägung kultureller Identitäten in Schleswig-Holstein im Zeitalter von Digitalisierung, Europäisierung, Vielfalt und die Sicherstellung der dafür notwendigen kulturellen Infrastruktur.

 

Transparenz werde im Rahmen dieses Prozesses gelebt, indem im Internet alle Protokolle, Informationen, usw. der Leitungsgruppe, der Steuerungsgruppe und den jeweiligen Arbeitsgruppen zum Download bereitgestellt würden.

 

Herr Dr. Lätzel erläuterte, dass im Kulturplenum am 28.02.2014 im Landeshaus die Entwurfsfassung des Abschlusspapieres diskutiert werden solle, zu der er herzlich im Namen der Kulturministerin Frau Spoorendonk einlade.

 

Herr Dr. Lätzel wies auf folgende 4 Schwerpunkte als kulturpolitische Vorgabe des Kulturdialogs hin:

  • Kulturelles Erbe erhalten und vermitteln
  • Ästhetische Bildung fördern und kulturelle Teilhabe ermöglichen
  • Kulturstandort Schleswig-Holstein stärken, Kulturtourismus und Kreativwirtschaft fördern
  • Kulturförderung und kulturelle Infrastruktur zukunftsfähig gestalten

 

Es gehe somit um die Einbindung von kulturellen Institutionen, kulturelle Bildung, kulturelle Knotenpunkte, die die ländlichen Gebiete in Schleswig-Holstein stärken, sowie die Möglichkeit einer kulturellen Kontraktförderung. Dies bedeute, dass vertraglich festgelegte Budgets für ebenfalls vertraglich festgelegte Ziele einzusetzen seien. Vor einer Durchführung weiterer Verhandlungen über neue Budgets, sei eine Evaluierung hinsichtlich der Zielerreichung vorzunehmen.

 

Abschließend führte er weiter aus, dass bisher eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt sei, und hier jeweils eine positive Resonanz festzustellen sei.

 

Herr Ratschow fragte nach, wie die Kultur in die Fläche gebracht werden könnte. Herr Dr. Lätzel erläuterte, dass die von ihm eingangs genannten Kulturknotenpunkte eine Möglichkeit darstellen, den ländlichen Raum besser zu erreichen. Als Beispiel führte er an, die VHS-Kurse statt zentral häufiger auch mal dezentral in mehreren Orten anzubieten. Weiter könnte er sich vorstellen, durch die Digitalisierungsmöglichkeiten eine Teilnahme an einer Aufführung im Landestheater mittel I-Pad-Nutzung miterleben zu können oder eine Übertragung in einen ländlichen Dorfkrug zu organisieren. Voraussetzung für alle genannten Visionen sei die Schaffung neuer Strukturen.

 

Herr Wendt berichtete, dass im Kreis mit Kulturschaffenden Veranstaltungen durchgeführt worden seien, die in die gleiche Richtung wie der hier vorgestellte Kulturdialog des Landes Schleswig-Holstein abzielen. Die Veranstaltungen waren von einer hohen Beteiligung geprägt. Es wurde deutlich herausgestellt, dass es den Kulturschaffenden vorrangig nicht um die Forderung nach mehr Bereitstellung von Fördermitteln ging, sondern um die Schaffung neuer Strukturen. Als wesentliche Aufgaben seien beispielsweise zu nennen: Vernetzung, Informationsweitergabe, Transparenz schaffen. Dies sei letztlich ein wesentliches Kriterium gewesen, mit einem Kulturbeauftragten erstmalig einen neuen Weg zu bestreiten, der sich dieser Aufgabe annehmen soll. Diese Ansätze seien dem Grunde nach vergleichbar mit den von Herrn Dr. Lätzel vorgestellten Ansätzen. Jedoch bleibe die Verantwortung über eine Mittelvergabe mit Schwerpunktsetzungen den politischen Gremien vorbehalten und werde nicht in den Kreis der Akteure übertragen. Herr Wendt regte an, dass diese Aufgabe entsprechend beim Land Schleswig-Holstein dem Landtag vorbehalten sein sollte.

 

Herr Kreispräsident Clefsen erwähnte ergänzend, dass jeder Kreis eigene Strukturen habe. Ein zentraler Ansprechpartner sei das Anliegen der Selbstverwaltung gewesen, um mit dem Kulturbeauftragten u.a. den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

 

Herr Dr. Lätzel teilte mit, die Haushaltshoheit ist und bleibt beim Land, jedoch ließe sich z.B. die Aufgaben der Vergabe von geringen Fördermitteln auf Dritte übertragen.

 

Die Vorsitzende fragte unter Bezugnahme auf die von ihm dargestellte Kontraktförderung nach, inwieweit der derzeitige Kulturhaushalt des Landes frei verfügbare Mittel vorsehe.

 

Herr Dr. Lätzel antwortete, dass derzeit rd. 98% der Haushaltsmittel für eine institutionelle Förderung gebunden seien. Durch die Einführung einer Kontraktförderung müsste somit die gesamte institutionelle Kulturförderung mit Zielen neu verhandelt werden. Soweit seien die politischen Entscheidungen jedoch noch nicht getroffen worden.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgetragen wurden, dankte Herr Dr. Lätzel für die ihm entgegengebrachte Aufmerksamkeit und verließ um 18.55 Uhr die Sitzung.