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ALLRIS - Auszug

24.11.2014 - 6.1 Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit dem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Götz erläuterte die wesentlichen Haushaltseckpunkte zum vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2015. Er führte weiter aus, dass aufgrund der bisherigen Beratungen des Ausschusses zum ausgelagerten Berufsschulunterricht von Schülerinnen und Schülern des BBZ am NOK an der DEULA verwaltungsseitig mit der Schulleitung des BBZ und dem Geschäftsführer der DEULA Schleswig-Holstein GmbH Gespräche geführt worden seien. Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass das BBZ am NOK anstelle des Kreises in den Vertrag eintrete und damit sämtliche Rechte und Pflichten des Kreises im Verhältnis zur DEULA Schleswig-Holstein GmbH übernehme. Voraussetzung hierfür sei, dass die im Kreishaushalt bislang beim Teilplan Berufsschulangelegenheiten zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 55.000 € vom Kreis an das BBZ am NOK übertragen werden.

 

Unter Hinweis auf einen Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) führte Herr Götz weiter aus, dass die Förderung der Musikschule u.a. seit Jahren (2003) eine jährliche Personalkostensteigerung von 1% beinhalte. Diese einheitliche Steigerung sei auch für den Haushaltsansatz 2015 berücksichtigt worden. Da es sich gegenüber der Beschlusslage aus dem Jahre 1995 des Ausschusses um eine abweichende Regelung handele, die eine Personalkostensteigerung bis zu 2,5% gemäß den Haushaltserlassen des Landes vorgesehen habe, bedarf es nach Auffassung des RPA des Kreises um die Zustimmung des Ausschusses für die bisherige und künftige Verfahrensweise.

Frau Herdan wies ergänzend darauf hin, dass die bisherige Verfahrensweise einer Berücksichtigung einer jährlichen 1%-igen Personalkostensteigerung mit der Musikschule abgestimmt sei und für diese eine verlässliche Planungsgröße bei der inhaltliche Ausgestaltung des Musikschulunterrichts darstelle.

 

Herr Götz führte weiter aus, dass die im Haushalt 2014 für die Gutachtenerstellung zur Rolle von Personen der NS-Diktatur bereitgestellten und nicht verbrauchten Mittel in den Haushalt 2015 zu übertragen seien, da eine Verwendung in diesem Jahr sehr wahrscheinlich nicht erfolgen werde. Entsprechend sei eine Übertragung in das Jahr 2015 aller nicht in 2013 und 2014 verwendeten Mittel des Ansatzes in Höhe von jährlich 15.000 € für den Kreiskulturbeauftragten vorzunehmen.

 

Seitens des Ausschusses gab es keine weiteren Nachfragen oder Anmerkungen.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss beschloss einstimmig,

  1. die im Kreishaushalt bislang beim Teilplan Berufsschulangelegenheiten zur Verfügung stehenden Mittel für die Abrechnung der Sachkosten des ausgelagerten Berufsschulunterrichts im Fach „Landtechnik“ mit der DEULA Schleswig-Holstein GmbH in Höhe von 55.000 € vom Kreis an das BBZ am NOK zu übertragen,
  2. die seit Jahren (2003) praktizierte Förderung der Rendsburger Musikschule mit einer jährlich gleichbleibenden Personalkostensteigerung von 1% wie bisher auch zukünftig beizubehalten,
  3. die im Haushalt 2014 für die Gutachtenerstellung zur Rolle von Personen der NS-Diktatur bereitgestellten und nicht verbrauchten Mittel in den Haushalt 2015 zu übertragen und
  4. entsprechend die für den Kreiskulturbeauftragten bereitgestellten und nicht verbrauchten Mittel in den Haushalt 2015 zu übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0