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ALLRIS - Auszug

15.12.2014 - 12 Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreistag war sich einig, die Tagesordnungspunkte 12,13 und 14 gemeinsam zu erörtern und dann getrennt abzustimmen. Die Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt sind unter TOP 14 abgedruckt.

 

Der Kreistag fasste den nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

 

Auf der Grundlage des Konzeptentwurfes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 mit Stand vom 16.06.2014 einschließlich der in den Sitzungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses beschlossenen und von der Verwaltung modifizierten Form beschließt der Kreistag das

 

„Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016“ mit folgenden Bausteinen:

 

  1. Der Kreistag sieht die Sicherung der Haushaltsstabilität als zentrales Anliegen für die kommenden Jahre an. In Umsetzung dieser Zielsetzung sind nicht ausgeglichene Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu vermeiden, und die Verschuldung des Kreises sollte sich gegenüber dem am Ende des Jahres 2014 erreichten Stand jedenfalls nicht erhöhen und ist mittelfristig weiter zu senken.
  2. Um die Zielsetzung gemäß Ziffer I. möglichst unter Beibehaltung der derzeitigen Kreisumlagesätze zu erreichen, sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für die Jahre 2015 und 2016 folgende Grundsätze zu beachten:
    1. Von vielfältigen finanziellen Förderprogrammen zugunsten der gemeindlichen Ebene ist weiterhin abzusehen. Stattdessen werden die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten auf der örtlichen Ebene gestärkt.
    2. Die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben oder eine erhebliche Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben wird auch weiterhin nur unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse der Haushaltsstabilität erfolgen.
    3. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sieht sich angesichts der bereits heute unzureichenden Finanzausstattung zur Finanzierung seiner Aufgaben auch weiterhin grundsätzlich nicht in der Lage, eine etwaige Streichung oder Kürzung von Bundes und/oder Landesmitteln zu Lasten Dritter (Vereine, Verbände, Kommunen etc.) durch eigene Finanzmittel zu kompensieren.
    4. Die Bezuschussung des Baus von Sportstätten durch den Kreis wird bis einschließlich 2016 weiterhin ausgesetzt. Gleichwohl wird die Förderung des Sports unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Sportentwicklungsplans auch zukünftig ein wichtiges Handlungsfeld des Kreises sein.

 

  1. Der Kreistag spricht sich dafür aus, bis 2016 folgende Maßnahmen und Projekte vorrangig umzusetzen:
  1. Gestaltung eines fachlich und wirtschaftlich angemessenen Angebots zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  2. Integration der präventiven und unterstützenden Angebote für Kinder und Jugendliche in das Gesamtsystem der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
  3. Investitionsplanung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes weiterentwickeln
  4. Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln
  5. Verkehrsinfrastruktur in der Baulast des Kreises (Straßen, Brücken und Radwege) sicherstellen
  6. Öffentlichen Personennahverkehr weiterentwickeln
  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung der in Ziffer III. bezeichneten Maßnahmen und Projekte gemäß den als Anlage beigefügten Projektblättern voran zu bringen.
  2. Der Kreistag spricht sich dafür aus, die im Rahmen der Verständigung über Grundsatzfragen der Finanzbeziehungen im Jahr 2011 mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, verabredeten Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz im Umgang mit dem kreisangehörigen Bereich fortzuführen.
  3. In den Dialog mit dem kreisangehörigen Bereich sind angesichts ihrer möglichen finanziellen Auswirkungen auch auf den kreisangehörigen Bereich die prioritären Maßnahmen und Projekte gemäß Ziffer III. aufzunehmen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage