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ALLRIS - Auszug

13.11.2014 - 6.4 Teilergebnis- und Finanzpläne im Zuständigkeits...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

6.4 Anträge auf Sprachförderung

 

6.4.1 Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und

         SSW sowie der Kreistagsabgeordneten Frau Asmussen, Die Linke, für die 

         kreisweite Sprachförderung von Flüchtlingen 35.000 € in den Haushalt

         2015 einzustellen

 

Der Vorsitzende modifizierte den als Tischvorlage verteilten Antrag für die SPD-Kreistagsfraktion dahingehend, dass

 

-          die Ausweisung der 35.000 € für die Sprachförderung von Flüchtlingen unabhängig von einem eventuellen Budgetüberschuss des Jugendhilfe-ausschusses aus dem Jahr 2014 im Haushalt 2015 ausgewiesen werden solle

-          an der vorgeschlagenen Aufteilung der Mittel nicht festgehalten werde

-          an klassifizierten A-1-Deutschkursen als Fördervoraussetzung festgehalten werde

-          es keine Doppelfinanzierung geben dürfe, d.h., Teilnehmer aufgrund ihres Status keinen rechtlichen Anspruch auf Deutschkurse durch Bundes- oder Landesmittel haben dürfen.

 

Herr Krieger, Vorsitzender des Personalrates, wies auf die Mehrbelastung des Personals durch die Prüfung vorrangiger Ansprüche hin. Der Ausschussvorsitzende erklärte dazu, dass der Nachweis durch eine entsprechende Erklärung der Anbieter zu erbringen sei.

 

Nach ausführlicher Aussprache, die insbesondere das Verfahren zur Vergabe der geplanten Fördermittel zum Inhalt hatte, beschloss der Sozial- und Gesundheits-ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung, dem Kreistag zu empfehlen, 35.000 € für die kreisweite Durchführung sogenannter klassifizierter A-1-Deutschkurse für Flüchtlinge, die keinen anderweitigen Anspruch auf einen Sprachkurs haben, in den Haushaltsplan 2015 einzustellen. Nach entsprechender Information der kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden in der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Zuweisungen, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern“ des Kreises mit den Kommunen solle interessierten Anbietern Gelegenheit zur Antragstellung bis Februar 2015 gegeben werden. Die Mittelvergabe solle unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Sozial- und Gesundheitsausschusses stehen.

 

 

6.4.2 Antrag der VHS Fleckeby auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die 

        Sprachförderung von Flüchtlingen

 

Der Ausschuss verwies einvernehmlich auf die Beschlussfassung zu TOP 6.4.1 und bat die Verwaltung, die Antragstellerin entsprechend zu informieren.

 

 

6.4.3 Antrag der Gemeinde Damp auf Gewährung eines Kreiszuschusses für

         die Sprachförderung von Flüchtlingen

 

Der Ausschuss verwies einvernehmlich auf die Beschlussfassung zu TOP 6.4.1 und bat die Verwaltung, die Antragstellerin entsprechend zu informieren.

 

6.5 Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, für die Betreuung von 

      Asylbewerbern/innen eine/n weitere/n Sozialarbeiter/in vorzusehen

 

Der Vorsitzende verwies auf den als Tischvorlage vorliegenden Antrag vom 11.11.2014, der von Herrn Strahtmann ergänzend erläutert wurde.

 

Herr Dr. Rohlfs trug vor, dass Frau Mück nach einem entsprechenden Erlass des Landes ausschließlich für die Betreuung der Flüchtlinge in der Rendsburger Gemeinschaftsunterkunft eingesetzt werden dürfe. Die Betreuung der dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfolge durch die Kommunen vor Ort, denen nach dem Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 28.08.2014 dafür auch die entsprechenden Landesmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Sollte die Politik die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in diesem Bereich beabsichtigen, wäre es vielmehr hilfreich, wenn die vorgesehene Stelle stattdessen als zentrale Anlaufstelle zwecks fachlicher Beratung ehrenamtlicher Helfer, für Vernetzungstätigkeiten usw. ausgestaltet werden würde.

 

Herr Krieger verwies auf das Schreiben des Personalrates vom 08.10.2014 an die im Kreistag vertretenen Fraktionen und wiederholte die darin ausgesprochene Anregung, die Ausländerbehörde wegen der Mehrarbeit, die durch die steigende Zahl der Flüchtlinge ausgelöst werde, zumindest befristet für 2 Jahre um eine Vollzeitstelle aufzustocken.

 

Der Vorsitzende wies auf die vereinbarte Deckelung des Personalkostenbudgets und die damit im Zusammenhang stehenden Verfahrensregelungen hin, nach denen es eines konkreten Antrages bedürfe, wenn der Personalkostendeckel angehoben werden solle.

 

Herr Strathmann legte Wert auf die Feststellung, dass es seiner Fraktion um direkte Unterstützungsleistungen der Asylbewerberinnen und -bewerber gehe. Eine umfangreichere Betreuung hätte seiner Auffassung nach auch eine Entlastung in der Ausländerbehörde zur Folge, was von Herrn Dr. Rohlfs nicht bestätigt wurde.

 

Herr Dr. Rohlfs bestätigte die Bindung an das Personalkostenbudget, wies aber auch darauf hin, dass der Beschluss des Kreistages vom 28.06.2010 bei entsprechender Beschlussfassung durch die politischen Gremien des Kreises vorsehe, zusätzliche Haushaltsmittel für Personalkosten zur Verfügung zu stellen, wenn über den Aufgaben-bestand hinaus weitere Aufgaben bzw. in wesentlich anderer Qualität als bisher wahr-genommen werden sollen.  Auf Nachfrage bezifferte er die Höhe der Personalaufwendungen auf ungefähr 55.000 € jährlich für eine Vollzeitstelle.

 

Herr Schulz trug vor, über den mit der Tischvorlage bzw. in der Sitzung gestellten Antrag noch nicht in der Fraktion beraten zu haben und empfahl, einen konkretisierten Antrag im Hinblick auf eine Aufgabenbeschreibung und die genaue Summe der Personalaufwendungen an den Hauptausschuss zu richten.

 

Herr Rösener, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sprach sich in Abänderung des als Tischvorlage vorgelegten Antrages für die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen aus.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss bei 4 Enthaltungen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, dem Kreistag gem. Ziffer 4 des Kreistags-beschlusses vom 28.06.2010 vorzuschlagen, für zwei Jahre befristet über das gedeckelte Personalkostenbudget hinaus Haushaltsmittel für Personalkosten für je eine Vollzeitstelle

 

-          Koordinierung der dezentralen Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und

-          Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde

 

in Höhe von je 55.000 € jährlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

6.6 Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW 

      sowie der Kreistagsabgeordneten Frau Asmussen, Die Linke, auf befristete 

      Erhöhung des Personalkostenbudgets für die Schaffung einer Stelle 

     „Masterplan Demografie und Daseinsvorsorge/Kreisentwicklungsplanung“

 

Der Vorsitzende wies auf den gemeinsamen - als Tischvorlage verteilten - Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, SSW sowie der Kreistagsabgeordneten Frau Asmussen, Die Linke, hin, der Ausfluss des am 30.09.2014 durchgeführten Fachtages „Demografischer Wandel im Kreis“ sei. Er erläuterte, dass auf dem Fachtag deutlich wurde, dass eine strategische Planung zur Daseinsvorsorge sinnvoll und notwendig sei, die Umsetzung aber zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordere.

 

In der anschließenden Aussprache verständigte sich der Sozial- und Gesundheits-ausschuss darauf, dass Ziel der geplanten Tätigkeit nicht die Erstellung eines Masterplanes für den Kreis Rendsburg-Eckernförde sei, sondern es sich um eine Stelle handeln solle, die den Prozess auf Kreisebene gestalte, regionale Strategieplanungen zur Zukunftssicherung unterstütze und begleite sowie den kreisangehörigen Kommunen finanzielle Fördermöglichkeiten aufzeige.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss verständigte sich abweichend von dem  vorliegenden Antrag darauf, von dem Begriff „Masterplan“ in der Stellenbeschreibung, der Ausweisung mit A 11 als Beamtenstelle und der Vorgabe der organisatorischen Anbindung innerhalb der Kreisverwaltung abzusehen und beschloss mit 11 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme, dem Hauptausschuss zu empfehlen, dem Kreistag gem. Ziffer 4 des Kreistagsbeschlusses vom 28.06.2010 vorzuschlagen, für drei Jahre befristet über das gedeckelte Personalkostenbudget hinaus Haushaltsmittel für Personalkosten für eine Vollzeitstelle „Demografischer Wandel (Daseinsvorsorge/Kreisentwicklungs-planung)“ in Höhe von 55.000 € jährlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

6.7 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Gründung eines Bündnisses

      „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“

 

Der Vorsitzende verwies auf den als Tischvorlage verteilten Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 06.11.2014, der von Herrn Schulz begründet wurde. Die in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages benannte Arbeitsgruppe sollte nach den Ausführungen von Herrn Schulz aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter des

Sozial- und Gesundheitsausschusses, einer/m Vertreter/in der Verwaltung und einer/m Vertreter/in der Wirtschaftsverbände bestehen.

 

Nach kurzer Aussprache beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig, dem Kreistag folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

  1. „Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sieht im Rahmen der demografischen Entwicklung das Handlungsfeld – Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – als einen wichtigen Baustein. Aus sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung heraus soll daher mit der regionalen Wirtschaft, den Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Interessenten ein Bündnis Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gegründet werden!“
  2. Im Haushalt 2015 werden für eine Informationsveranstaltung in dem Teilhaushalt  311201 Hilfe zur Pflege zusätzlich 5.000 Euro als sonstige ordentliche Aufwendungen eingestellt (Erhöhung bei den Aufwendungen von 7.190.200 auf 7.195.200 Euro)
  3. Bis zur Gründung des Bündnisses „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ wird vom Kreis eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Gründung vorbereitet.

 

 

6.8 Änderung im Teilhaushalt 312 104 Jobcenter SGB II (Kommunaler 

      Finanzierungsanteil)

 

Der Vorsitzende verwies auf die Tischvorlage der Verwaltung, dessen Inhalt von Frau Jeske-Paasch vorgetragen wurde.

 

Nach kurzer Aussprache nahm der Sozial- und Gesundheitsausschuss die notwendige Erhöhung des geplanten Haushaltsansatzes in Zeile 16 des Entwurfs des Teilhaushalts 312 104 Jobcenter SGB II (sonstige ordentliche Aufwendungen) um 70.300 € auf 2.285.100 € zustimmend zur Kenntnis.

 

 

6.9 Teilergebnis- und Finanzpläne im Zuständigkeitsbereich des Sozial- und 

      Gesundheitsausschusses

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen einstimmig, die Teilergebnis- und Finanzpläne für das Haushaltsjahr 2015, die in den Zuständigkeitsbereich des Sozial- und Gesundheitsausschusses fallen, dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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