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ALLRIS - Auszug

23.10.2014 - 5 Abfallwirtschaft im Kreis Rendsburg-Eckernförde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hohenschurz-Schmidt erläutert die Vorlage mit den gesetzlichen Anforderungen für Bioabfall (-gut).

Herr Lüth trägt weiter vor und stellt zur Vorlage eine Ergänzung für Eigenkompostierer vor. So wird in Absprache mit dem Geschäftsführer der AWR, Herrn Hohenschurz-Schmidt, und dem Vorsitzenden, Herrn Tank, vorgeschlagen, für Eigenkompostierer, deren Befreiungsantrag von der Biotonne bewilligt wurde, den künftig im Grundentgelt enthaltenen Betrag für die Sammlung und Verwertung von Bioabfall von 2,50 € auf 1,25 € zu verringern.

Die 6. Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis wird der Niederschrift beigefügt.

 

Weitere Wortmeldungen von Bürgern werden vorgebracht und Fragen von dem Geschäftsführer der AWR beantwortet

 

Frau Wendel schlägt eine Änderung in den AGB Artikel I § 3 Abs. 2 vor und Herr Tank sichert zu, den Einwand bis zum Beschluss im Kreistag prüfen zu lassen.

 

Der Vorsitzende gibt den Beschlussvorschlag mit der Änderung hinsichtlich der Eigenkompostierung zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Abfallbenutzungsentgelte ab 1.1.2015 auf Grund der vorgelegten Kalkulation und die entsprechende Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis dem Kreistag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

In der Anlage der AGB ist hinzuzufügen, dass sich das Grundentgelt für Eigenkompostierer, deren Befreiungsantrag von der Biotonne bewilligt wurde, von monatlich 2,50 € auf 1,25 € verringert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Abfallbenutzungsentgelte ab 1.1.2015 und die entsprechende Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

 

 

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Anlagen zur Vorlage