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ALLRIS - Auszug

22.01.2014 - 5 Aufgabenträgerverbund - Umwandlung der Landeswe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Breuer gab ergänzende Erläuterungen zur Vorlage und ging dabei insbesondere auch auf die in diesem Zusammenhang anzupassende Finanzierungsverordnung sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Kreises in dem neu zu bildenden Verbundausschuss ein. Eine Anzeigepflicht bei der Kommunalaufsicht des Landes gem. § 108 Gemeindeordnung sei nicht gegeben.

 

Sowohl Herr Albrecht als auch Herr Kahle merkten kritisch an, dass die Finanzierung nur bis zum Jahr 2017 gesichert sei.

 

Herr Tretbar-Endres bemängelte, dass in der Präambel des Entwurfes der öffentlichrechtlichen Vereinbarung lediglich eine „möglichst“ barrierefreie Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes vorgesehen sei. Er wünschte sich an dieser Stelle eine „stärkere“ Formulierung.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

In der Präambel der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird der Ausdruck „möglichst barrierefrei“ gestrichen. Stattdessen ist eine Formulierung aufzunehmen, dass die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes „unter Beachtung von Artikel 9 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention“ erfolgt.

 

Dem Hauptausschuss wird empfohlen, dem Kreistag zu empfehlen, der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrages der „LVS Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH“ sowie dem Abschluss der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH) zwischen dem Land Schleswig-Holstein sowie den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes oder ihren jeweiligen Zweckverbänden über die Aufgaben der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (nah.sh GmbH)“ mit der vom Regionalentwicklungsausschuss vorgeschlagenen Änderung der Präambel zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Anlagen zur Vorlage