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ALLRIS - Auszug

21.11.2013 - 5.1 Wesentliche Haushaltspunkte

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Wortprotokoll

Frau Jeske-Paasch erläutert die wesentlichen Haushaltspunkte des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit.

 

Besonders hoch seien die Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfen (EGH). Seit drei Jahren erhalte der Kreis einen Anteil des Landesbudgets (Landesanteil) zur Finanzierung dieser Aufgabe. Dieser sei in der Vergangenheit nicht vollständig ausgegeben worden, sodass die Aufwendungen im Bereich der ambulanten Hilfen (Kreisanteil) mithilfe dieser Restmittel finanziert werden konnten. Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Landesbudget künftig geringer, allerdings auskömmlich sein werde.

 

Nicht ausreichend seien hingegen die eingeplanten 31 Mio. € bei den Kosten der Unterkunft (KdU) aufgrund steigender Fallzahlen gewesen. Bei der Haushaltsplanung 2014 sei daher eine Erhöhung eingeplant worden.

 

Die Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII würden ab dem Jahr 2014 zu 100 % vom Bund übernommen werden. Das Land leiste dann voraussichtlich keine Erstattungen mehr.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich hierbei um Pflichtaufgaben handele, bei denen die Fallzahlen steigend seien und eine Steuerung nur bedingt möglich sei. Der Gemeindeanteil an den KdU werde möglicherweise ab dem Jahr 2015 entfallen, sodass die Ausgabenlast des Kreises weiterhin steigen könnte.