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ALLRIS - Auszug

12.09.2013 - 4 Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Wortprotokoll

 

  1. Mitteilungsvorlage: Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Herr Radant berichtet, dass bei den Asylbewerberzahlen erneut ein starker Anstieg zu verzeichnen ist, der sich bei der Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz niederschlägt und finanzielle Auswirkungen hat. Im Übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage verwiesen.

 

Herr Radant weist darauf hin, dass das Land 70 % der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernimmt und 30 % vom Kreis zu tragen sind. Frau Jeske-Paasch stellt klar, dass die Mitteilungsvorlage die Anzahl der Asylbewerber mit Stand vom 30.06.2013 darstellt und spätere Entwicklungen der Asylbewerberzahlen nicht berücksichtigt.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Zu der Anfrage von Frau Khuen-Rauter (Bündnis 90/Die Grünen) hinsichtlich des pauschalen Abzugs der Wäschereinigungsgebühr in Höhe von 2,05 € von der Asylbewerberleistung bei den in der Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Personen wird eine Beantwortung im Protokoll zugesagt.

 

Der Fachdienst Allgemeine Ordnungsverwaltung teilt dazu mit, dass die Stadt Rendsburg die Geldleistungen an die in der Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Personen auszahlt. Von dem Barbetrag werden auf Grundlage einer zwischen der Stadt Rendsburg und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde getroffenen Vereinbarung für erbrachte Sachleistungen für Energiebedarf und Wäschereinigung entsprechende Beträge, für Wäschereinigung (Bettwäsche) 2,05 €, abgezogen. Dafür kann in der Gemeinschaftsunterkunft jederzeit und nach Bedarf Bettwäsche getauscht werden.

In der Praxis haben sich diesbezüglich keine Probleme ergeben, weil der Bettwäschegebrauch und die damit verbundenen Reinigungskosten höher sind als die einbehaltene Pauschale.

 

  1. Bericht: Sachstand Migrationssozialberatung

 

Herr Marschall erinnert daran, dass die Migrationssozialberatung (MSB) des Kreises 2011 eingestellt wurde. Die MSB wird im Kreis von zwei privaten Institutionen, dem Diakonieverein und UTS (Umwelt-Technik-Soziales), erfolgreich durchgeführt. Eine kreiseigene MSB ist auch nach Ansicht des Landesrechnungshofes nicht erforderlich.

 

Bezüglich der Umsetzung des Nationalen Integrationplans (NIP) geht Herr Marschall kurz auf die bisherige Entwicklung ein. Nach dem im September 2010 durchgeführten Fachtag wurden vier Arbeitsgruppen gebildet, die verschiedene Handlungsfelder bearbeitet haben. Die Ergebnisse wurden dem „Runden Tisch“ und der aus Politik und Moderatoren gebildeten „Steuerungsgruppe“ vorgetragen. Aufgrund der veränderten politischen Verhältnisse nach der letzten Kommunalwahl müssen nunmehr neue politische Vertreter benannt werden. Danach kann die Steuerungsgruppe dem Sozial- und Gesundheitsausschuss einen Vorschlag, insbesondere über die Verwendung der im Haushalt 2013 bereitgestellten Projektmittel in Höhe von 35.000 € zur Umsetzung des NIP im Kreis Rendsburg-Eckernförde, unterbreiten. Der konkrete Auftrag der Steuerungsgruppe besteht darin, einen Projektträger zu finden, der die Umsetzung der geplanten Maßnahmen übernimmt.

 

Es besteht Einvernehmen, dass alle im Kreistag vertretenen Parteien der Verwaltung, Frau Jeske-Paasch, bis zum 27.09.2013 per Email oder schriftlich eine/n Vertreter/in für die Steuerungsgruppe benennen können, die dann noch im Oktober 2013 zusammentreten sollte, um die weitere Verfahrensweise zur Umsetzung des NIP zu beraten. Auf Nachfrage von Herrn Schulz führt Herr Marschall aus, dass die 2013 nicht verbrauchten Projektmittel in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können.

 

Folgende Ausschussmitglieder werden während der Sitzung für die Teilnahme an der Steuerungsgruppe benannt:

 

  • r die CDU-Fraktion: Frau Beate Nielsen und Herr Thorsten Schulz als Stellvertreter
  • r die SPD-Fraktion: Herr Horst Köller und Herr Bernhard Fleischer als Stellvertreter

 

Die Steuerungsgruppe wird einstimmig beauftragt, dem Sozial- und Gesundheitsausschuss einen Vorschlag zur Umsetzung des NIP im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu unterbreiten.