19.08.2013 - 7 Entwurf einer Satzung des Kreises über die Best...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 19.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende erläuterte, dass als Ergebnis der für die Kreisprofilplanung durchgeführten Workshops u.a. die Einführung eines ehrenamtlichen Kulturbeauftragten beim Kreis erzielt wurde. Der Kreistag hat dementsprechend hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € im Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Es sei vorgesehen, den ehrenamtlichen Kulturbeauftragten im Haus der Kulturverbände anzusiedeln. Ferner sei eine Vergütung von monatlich 150 € in Anlehnung an die beiden weiteren ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Naturschutzangelegenheiten in der Vorlage vorgeschlagen worden.
Frau Herdan teilte mit, dass in der Satzung zusätzlich eine Präambel aufgenommen werden sollte. In dieser wären die Grundzüge der Entwicklung sowie der Sitz des ehrenamtlichen Kulturbeauftragten im Haus der Verbände beim Nordkolleg in Rendsburg zu berücksichtigen.
Herr Wendt wies darauf hin, dass für die Kosten für Büro- und Sekretariatsarbeiten mit dem Nordkolleg in ersten Gesprächen ca. 250 € pro Monat angedacht, jedoch noch keine abschließenden Verhandlungen mit Herrn Froese erfolgt seien. Ferner halte er den vorgeschlagenen Vergütungssatz von 150 € pro Monat für das Ehrenamt eines Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten für angemessen.
Herr Zöllkau schlug vor, die konkreten Regelungen der Entschädigung nicht in die Satzung aufzunehmen, da bei eventuellen Anpassungen dies stets eine Satzungsänderung erforderlich mache. Herr Breuer dankte Herrn Zöllkau für den Vorschlag, sehe jedoch keine andere Alternative. Für den Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten stünden Haushaltsmittel zur Verfügung, die eine konkrete Regelung über die Höhe einer zu zahlenden Vergütung erfordere.
Eine überarbeitete Fassung des Satzungsentwurfes wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
97 kB
|