Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

19.08.2013 - 2 Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende verpflichtete die Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören (bürgerliche Mitglieder) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führte sie in ihr Amt als bürgerliches Mitglied des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung ein.