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ALLRIS - Auszug

14.08.2013 - 9.1 Bericht zum Ausbau U 3

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Mönke erläutert den Bericht. Sie berichtet über den aktuellen Stand der Versorgung bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kreis.

 

Seit August 2013 haben Kinder vom vollendeten 1. Bis zum 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege. Für Kinder im Alter unter 3 Jahren sind bedarfsgerechte Plätze vorzuhalten. Dem Jugendamt liegen aktuell keine Meldungen vor, dass der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden konnte.

 

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde durch verschiedene Investitionsprogramme (Bundes- und Landesmittel) begleitet. Aktuell sind die Mittel ausgeschöpft.

 

Aus dem Aktionsprogramm U 3 – Förderung von kurzfristigen Maßnahmen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren stehen noch Mittel zur Verfügung. Die Mittel sind beim Kreis zu beantragen. Der Kreis hat die Anträge beim Land bis zum 30.08.2013 vorzulegen.

 

An der beschlossenen finanziellen Unterstützung der Tagespflege mit einem Euro pro Betreuungsstunde beteiligen sich 133 Gemeinden im Kreis.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.