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Heilpraktikerprüfung

Der Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Heilpraktikergesetz zuständig. Es können folgende Anträge gestellt werden:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eingeschränkt für den Bereich der Psychotherapie
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ohne Bestallung eingeschränkt für den Bereich der Physiotherapie
  • Antrag nach Aktenlage

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt beim Fachdienst Gesundheitsdienste. Die Kenntnisüberprüfungen für die einzelnen Anträge werden bei der Gesundheitsbehörde des Kreises Nordfriesland in Husum durchgeführt.

Mindestvoraussetzungen für den Antrag sind

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • und für die örtliche Zuständigkeit der Wohnort im Kreisgebiet.

Notwendige Unterlagen

  • eigenhändig unterschriebener Antrag
  • weitere Unterlagen wie im Merkblatt beschrieben

 

Gebühren

Die Prüfgebühren werden vom Gesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde beim Antragsteller erhoben und an die Prüfbehörde in Husum nach der Prüfung weitergeleitet.

Folgende Gebühren kommen auf Sie zu:

schriftliche Kenntnisüberprüfung im Multiple-Choice-Verfahren

175,00 €

Verschiebung des Prüfungstermins nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisprüfung

  50,00 €

mündliche Kenntnisüberprüfung          

(inkl. 60,00 € für die/den vom Heilpraktiker-Verband gestellte/n beisitzende/n Heilpraktiker/in)

250,00 €

Verschiebung des Termins zur mündlichen Kenntnisüberprüfung

  50,00 €

Erteilung der Heilpraktiker Erlaubnis

200,00 €

Ablehnung oder Rücknahme des Antrages

150,00 €

Gebühren im Widerspruchsverfahren              

288,00 €

Die Gebühren werden Ihnen in der Regel nach Abschluss des Verfahrens als Gesamtsumme in Rechnung (zur Überweisung) gestellt.

Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.

 

Überprüfungsablauf

  • Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
  • Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.


Uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis:

  • In der schriftlichen Überprüfung werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75 % richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 120 Minuten).
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 60 Minuten vorgesehen.


Beschränkte Heilpraktikererlaubnis:

  • In der eingeschränkten Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie und auf dem Gebiet der Physiotherapie werden schriftlich 28 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 60 Minuten)
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 45 Minuten vorgesehen.

Besonderheiten für Osteopathen

Aufgrund des Urteils des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) ist die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten als Heilkundeausübung eingestuft worden. Somit ist die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten, die bisher und zukünftig osteopathische Tätigkeiten anwenden möchten, müssen die uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis erwerben.