Heilpraktikerprüfung
Der Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Heilpraktikergesetz zuständig. Es können folgende Anträge gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eingeschränkt für den Bereich der Psychotherapie
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ohne Bestallung eingeschränkt für den Bereich der Physiotherapie
- Antrag nach Aktenlage
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt beim Fachdienst Gesundheitsdienste. Die Kenntnisüberprüfungen für die einzelnen Anträge werden bei der Gesundheitsbehörde des Kreises Nordfriesland in Husum durchgeführt.
Mindestvoraussetzungen für den Antrag sind
- die Vollendung des 25. Lebensjahres
- und für die örtliche Zuständigkeit der Wohnort im Kreisgebiet.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Notwendige Unterlagen
- eigenhändig unterschriebener Antrag
- weitere Unterlagen wie im Merkblatt beschrieben
Gebühren
Die Prüfgebühren werden vom Gesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde beim Antragsteller erhoben und an die Prüfbehörde in Husum nach der Prüfung weitergeleitet.
Folgende Gebühren kommen auf Sie zu:
schriftliche Kenntnisüberprüfung im Multiple-Choice-Verfahren | 175,00 € |
Verschiebung des Prüfungstermins nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisprüfung | 50,00 € |
mündliche Kenntnisüberprüfung (inkl. 60,00 € für die/den vom Heilpraktiker-Verband gestellte/n beisitzende/n Heilpraktiker/in) | 250,00 € |
Verschiebung des Termins zur mündlichen Kenntnisüberprüfung | 50,00 € |
Erteilung der Heilpraktiker Erlaubnis | 200,00 € |
Ablehnung oder Rücknahme des Antrages | 150,00 € |
Gebühren im Widerspruchsverfahren | 288,00 € |
Die Gebühren werden Ihnen in der Regel nach Abschluss des Verfahrens als Gesamtsumme in Rechnung (zur Überweisung) gestellt.
Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.
Überprüfungsablauf
- Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
- Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.
Uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis:
- In der schriftlichen Überprüfung werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75 % richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 120 Minuten).
- Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 60 Minuten vorgesehen.
Beschränkte Heilpraktikererlaubnis:
- In der eingeschränkten Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie und auf dem Gebiet der Physiotherapie werden schriftlich 28 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 60 Minuten)
- Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 45 Minuten vorgesehen.
Besonderheiten für Osteopathen
Aufgrund des Urteils des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) ist die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten als Heilkundeausübung eingestuft worden. Somit ist die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten, die bisher und zukünftig osteopathische Tätigkeiten anwenden möchten, müssen die uneingeschränkte Heilpraktiker-Erlaubnis erwerben.